(openPR) Der Mindestlohn wird ab dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro die Stunde steigen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler, Bezirksverband Neumünster-Segeberg hin.
Das gilt auch für Minijobber, die zum Beispiel im privaten Haushalt als Haushaltshilfe oder Gärtner tätig sind. Da der Minijobber im Monat maximal 450 Euro verdienen darf, muss eventuell die Arbeitszeit angepasst werden, erklärt Bezirksverbandsvorsitzender Hans-Peter Küchenmeister und warnt: „Anderenfalls kann durch die Anhebung des Stundenlohns der sozialversicherungsfreie Minijob in Gefahr geraten.“
Ein Beispiel: Der Mindestlohn betrug bisher 8,84 Euro brutto die Stunde, sodass der Minijobber rund 50 Stunden im Monat arbeiten konnte und die 450 Euro-Grenze eingehalten wurde. Ab dem Jahr 2019 sind es zwei Stunden weniger!
Minijobber, die zum Mindestlohn beschäftigt sind, und ihre Arbeitgeber sollten also zum Jahresbeginn unbedingt die monatliche Arbeitszeit überprüfen.










