Bankbelege aufbewahren
(openPR) Privatpersonen sind eigentlich nicht verpflichtet, Kontoaus-züge und andere Bankbelege aufzuheben. Sie sollten es dennoch tun, um wichtige Zahlungen nachweisen zu können. Denn: Die Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften läuft nach dem neuen, seit 1.1.2002 geltenden Verjährungsrecht in der Regel erst nach drei Jahren ab. Rechnungen vom Malermeister gehören ebenso dazu wie für den Fernseher- oder Möbelkauf.
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