Bankbelege aufbewahren: Als Nachweis wichtig
(openPR) 09.02.2004 - Privatpersonen sind gesetzlich nicht verpflichtet, Kontoauszüge und andere Bankbelege aufzuheben. Sie sollten es aber trotzdem tun, um wichtige Zahlungen nachweisen zu können. Denn die Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften beträgt in der Regel drei Jahre. Rechnungen vom Malermeister gehören ebenso dazu wie die für den Möbel- oder Computerkauf. Also: Kontoauszüge nicht zu früh entsorgen.
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Kontakt:
Dr. Kerstin Altendorf
Bundesverband deutscher Banken
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