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Bankbelege aufbewahren: Als Nachweis wichtig

01.01.200410:00 UhrVereine & Verbände

(openPR) 09.02.2004 - Privatpersonen sind gesetzlich nicht verpflichtet, Kontoauszüge und andere Bankbelege aufzuheben. Sie sollten es aber trotzdem tun, um wichtige Zahlungen nachweisen zu können. Denn die Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften beträgt in der Regel drei Jahre. Rechnungen vom Malermeister gehören ebenso dazu wie die für den Möbel- oder Computerkauf. Also: Kontoauszüge nicht zu früh entsorgen.

Den vorliegenden Text und weitere Informationen können Sie auch auf unseren Internetseiten unter http://www.bdb.de abrufen.

 

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Dr. Kerstin Altendorf

Bundesverband deutscher Banken

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