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„Ein Stück weit über die Kante schubsen“

14.12.201811:37 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Wieder einmal durfte man bei Stern TV (12.12.18) zum Thema Sanktionen bei Hartz-IV dieselben kruden Argumente zur Legitimation der Kürzungspolitik bestaunen, wie sie seit eh und je heruntergebetet werden:
Niemand müsse in Deutschland verhungern, niemand müsse obdachlos werden, die Kürzung unter das Existenzminimum sei eben nur ein kleiner Schubs.

Manchmal müsse man die Leute eben "ein Stück weit über die Kante schubsen", formuliert Herr Alt in verharmlosender Manier. Ein Stück weit über eine Kante ist jedoch meist ein ganzes Stück zu weit!

So kommt Herr Alt auch in Erklärungsnot, als der faktisch obdachlose Studiogast von seinen Erfahrungen mit den Jobcenterkürzungen berichtet und Herr Alt die Situation einfach mal schönredet, indem er sagt, der Mann sei ja gar nicht obdachlos. Er habe ja Obdach im Obdachlosenheim.
Ebenso zynisch erweist sich seine Argumentation auch zum Thema Hungern, indem er sich auf die vielen Tafeln beruft, zu denen man ja gehen könne.
Die Worte „Spielregeln einhalten“, „Bußgelder im Straßenverkehr seien auch unangenehm“, „wer Rechte hat, müsse auch Pflichten kennen“ werden eingeworfen und erhalten viel Beifall aus dem Publikum.

Leider geht es für die Betroffenen selten darum, zu Spielen oder um ein paar Verkehrsregeln. Es geht hier um ihre blanke Existenz und auch um die individuelle Würde.
Die Drohkulisse die durch die Sanktionspraxis geschaffen wird, schwebt über allen Betroffenen.

Am Ende schadet die Einhaltung der so niedlich als „Spielregeln“ bezeichneten Sanktionen durch die Jobcenter der gesamten Gesellschaft und so auch denen, die hier noch tüchtig dafür Klatschen. Nicht umsonst hat Deutschland den größten Niedriglohnsektor, europaweit eins der schlechtesten Lohnniveaus und ausufernde Zeitarbeit, in der Menschen marktflexibel verheißt werden dürfen. Und nicht grundlos finden sich täglich Menschen, die Mülltonnen nach Pfandflaschen und Essensresten absuchen, vor Ladeneingängen oder unter Brücken schlafen oder in sozialer Isolation dahinvegetieren. Davon hat Herr Alt aber vermutlich noch nichts mitbekommen. Deutschland geht es schließlich gut.

Am 15.1.19 wird das Bundesverfassungsgericht erstmals über die Frage verhandeln, inwiefern ein Minimum eigentlich noch gekürzt werden darf. Zu viele Hoffnungen dürfen die Betroffenen sich wohl kaum machen.

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