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Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen. Prospekthaftung wegen Rückzahlungsrisiko?

Bild: Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen. Prospekthaftung wegen Rückzahlungsrisiko?
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(openPR) Anleger können einen Anspruch auf Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung haben unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes. Der Schadensersatz gründet in der vorvertraglichen fehlerhaften Aufklärung, z. B. durch Verwendung eines fehlerhaften und unvollständigen Prospektes.



In Betracht kommen unvollständige oder Risiko verharmlosende Darstellungen des sog. Innen- oder Außenhaftungsrisikos.

• Das Innenhaftungsrisiko meint dabei, dass Risiko, Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft zurückzahlen zu müssen;
• das Außenhaftungsrisiko meint das Risiko, gegenüber Gläubigern einstandspflichtig zu sein.

Schadensersatzansprüche unterliegen einer Verjährung.

Diese beträgt kenntnisabhängig drei Jahre, gerechnet ab dem 31.12. des Jahres der Kenntnisnahme oder der grob fahrlässigen Unkenntnis von Schaden und Schädiger. Der Anspruch verjährt in einer Höchstfrist von 10 Jahren, gerechnet Tag genau zum Datum der Zeichnung.

In der Regel trifft das Rückzahlungsverlangen Anleger, die an Fonds beteiligt sind, die älter als 10 Jahre sind. Das bedeutet, dass Anleger, die aufgefordert werden, Ausschüttungen an Insolvenzverwalter zurückzuzahlen ihre volle Einlage zzgl. Agio verloren haben und nunmehr durch die Forderungsabwehr nur noch Schadenbegrenzung betreiben können.

Zu den oben genannten Fallkonstellationen können wir Ihnen positive Nachrichten mitteilen.

Die Aussage ist: es ist kein Selbstläufer für die Gegenseite bei den Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können sich erfolgreich wehren.

• Da das Thema, Rückforderung von Ausschüttungen, bei vielen betroffenen Anlegern offensichtlich noch ungelöst ist, hat sich der BSZ e.V. gekümmert und einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens vertraut ist und nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik bearbeitet und natürlich auch über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt, um Hilfe gebeten. Dieser Anwalt steht den BSZ e.V. Fördermitgliedern der Interessengemeinschaft Ausschüttungsrückforderung für eine kostenlose Erstbewertung ihres jeweiligen Falles gerne zur Verfügung.

Wie Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, besteht für Anleger eine hinreichende Chance, die Rückzahlung der Ausschüttungen nicht leisten zu müssen, bzw, diese vom Insolvenzverwalter zurückfordern können.

Für die Prüfung von RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften:

In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Wenn Sie von der Rückforderung von Ausschüttungen betroffen sind, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an.

Zur individuellen, unverbindlichen und persönlichen Erstberatung benötigen die Rechtsanwälte einige Unterlagen und Informationen.

• Anspruchsschreiben des Insolvenzverwalters, der Bank oder des Fonds
• ggf. Zeichnungsschein der Kapitalerhöhung (oder der sonstigen Kapitalmaßnahme)

Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)

Melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an!

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Rückforderung von Ausschüttungen kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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