openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)

Bild: Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)
LOGO des BSZ e.V.
LOGO des BSZ e.V.

(openPR) Bekanntlich fordern (nicht nur, aber vor allem) Insolvenzverwalter von Anlegern die Rückzahlung von Ausschüttungen. Dass diese abgewehrt werden können, wurde bereits vielfach vor Land- und Oberlandesgerichten gezeigt. Der BSZ e.V. kennt die Anwälte, die das schaffen.



Der Insolvenzverwalter fordert z. B. viel Schiffsfonds Anleger zur Rückzahlung gewährter Ausschüttungen auf. „Nicht immer zu Recht“, meint ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Mehrzahl der Anleger zahlt allerdings auf erste Zahlungsaufforderung durch den Insolvenzverwalter in Unkenntnis der Rechtsprechung zurück.

• Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, empfiehlt den betroffenen Anlegern, der Aufforderung Ausschüttungen zurückzuzahlen, nicht so ohne weiteres nachzukommen. Denn in vielen Fällen entbehre diese Forderung der rechtlichen Grundlage.

Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs können gewinnunabhängige Ausschüttungen, wie sie bei vielen Schiffsfonds ausgezahlt werden, nicht einfach wieder zurückgefordert werden.

Dies sei nur dann möglich, wenn im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Laien verständlich formuliert ist, dass es sich bei den Ausschüttungen nur um Darlehen handele, die zurückgefordert werden können. Daher sollte zunächst der Gesellschaftsvertrag geprüft werden.

• Dem Anleger steht, falls ein Rückforderungsanspruch bestehen würde, hilfsweise ein Aufrechnungsanspruch wegen Prospekthaftung zu. Wenn eine Gesellschaft Ausschüttungen nicht aus Gewinnen leisten kann, sondern eine rückzahlbare Entnahme darstellt, so ist der beitretende Kommanditist deutlich darüber aufzuklären (OLG Karlsruhe, Az. 4 U 9/08).

Da das Thema, Rückforderung von Ausschüttungen, bei vielen betroffenen Anlegern offensichtlich noch ungelöst ist, hat sich der BSZ e.V. gekümmert und einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens vertraut ist und nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik bearbeitet und natürlich auch über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt, um Hilfe gebeten. Dieser Anwalt steht den BSZ e.V. Fördermitgliedern der Interessengemeinschaft Ausschüttungsrückforderung für eine kostenlose Erstbewertung ihres jeweiligen Falles gerne zur Verfügung.

Fazit

Die Rückforderung ist rechtlich zu hinterfragen. Es muss genau geprüft werden. Daher sollten sich Schiffsfonds- Anleger von insolventen Schiffsfonds nicht einfach darauf einlassen, was der Insolvenzverwalter fordert.

• Durch die BGH-Urteile können sogar Anleger in Schiffsfonds, die ihre Ausschüttungen bereits wieder an die Fondsgesellschaft zurückgezahlt haben, nun ihrerseits die erneute Rückzahlung verlangen. Auch beim Insolvenzverwalter ist dies zu prüfen, weil es häufig um mehrere tausend Euro geht, die dann ebenso weg sind wie das Schiff des Schiffsfonds. Anleger sollten sich unbedingt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Es kommt auf die Verträge des Schiffsfonds an.

Wie Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, bestehen für Anleger eine hinreichende Chance, die Rückzahlung der Ausschüttungen nicht leisten zu müssen, bzw, diese vom Insolvenzverwalter zurückfordern können.

Für die Prüfung von RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften:

In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Wenn Sie von der Rückforderung von Ausschüttungen betroffen sind, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an.

Zur individuellen, unverbindlichen und persönlichen Erstberatung benötigen die Rechtsanwälte einige Unterlagen und Informationen.

• Anspruchsschreiben des Insolvenzverwalters, der Bank oder des Fonds
• ggf. Zeichnungsschein der Kapitalerhöhung (oder der sonstigen Kapitalmaßnahme)

Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)

Melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an!

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Rückforderung von Ausschüttungen kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1032889
 146

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Investfinans AB: Der schöne Schein des Geldes.
Investfinans AB: Der schöne Schein des Geldes.
4,25 % Zinsen bei mindestens 30 000.- Euro für Anlagezeitraum von 12 Monaten. Damit der sich der umworbene Anleger in Sicherheit wiegen kann, schickt man ihm auch noch eine Beschreibung des Anlagensicherungssystems. Darüber hinaus ist das Internet gepflastert mit positiven Meldungen über dieses Unternehmen. Wer Zweifel hatte, der öffnet nach dieser Jubel-Lektüre die Brieftasche. Das fragliche Angebot macht die Firma Investfinans AB aus Stockholm Deutschen Anlegern. Tatsächlich ist es aber so, dass die investierten Gelder keineswegs über ein…
Investfinans AB: Neuer Betrugsskandal kommt auf Anleger zu!
Investfinans AB: Neuer Betrugsskandal kommt auf Anleger zu!
Fa. Investfinans AB aus Stockholm kassiert deutsche Anleger ab! BSZ e.V. lässt Anlegerinteressen bündeln! Bei der Investfinans AB mit angeblichem Sitz in Hägersten sollen Anleger hohe Renditen erzielen mit „Festgeldern“ in Höhe von zwischen 3-9 %. Das Ganze soll vollkommen ohne Risiko geschehen, weil angeblich eine Einlagensicherung für die Gelder bis zur Höhe von 100.000,- € besteht. Man wirbt im Internet mit zahlreichen Meldungen mit Investitionen z.B. im Immobiliensektor, angeblich sind hier schon mehrere hundert Millionen € investiert wo…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Tegel-Center KG: Müssen Anleger zahlen?Bild: Tegel-Center KG: Müssen Anleger zahlen?
Tegel-Center KG: Müssen Anleger zahlen?
Anleger des geschlossenen Fonds Tegel-Center KG werden zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert. CLLB Rechtsanwälte vertreten Kommanditisten. Berlin, 18.05.2016 – Bereits Ende April 2016 wurden die Anleger des Berliner Immobilienfonds Tegel-Center KG von der Fondsverwaltung zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. In dem Schreiben …
Bild: Schiffsfonds: Insolvenzverwalter verlangt Rückzahlungen bereits erhaltener Ausschüttungen.Bild: Schiffsfonds: Insolvenzverwalter verlangt Rückzahlungen bereits erhaltener Ausschüttungen.
Schiffsfonds: Insolvenzverwalter verlangt Rückzahlungen bereits erhaltener Ausschüttungen.
Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung) Viele Anleger, die sich an einem Fonds beteiligt haben, taten dies in dem Glauben, damit Rendite erwirtschaften zu können und eine Beteiligung zur Altersvorsorge erworben zu haben. Nach Jahren erfolgt nun das böse Erwachen, wenn die Fondsgesellschaft in die Krise oder in …
Bild: Urteil: Anleger können herausverlangte Ausschüttungen von Insolvenzverwaltern zurückverlangen.Bild: Urteil: Anleger können herausverlangte Ausschüttungen von Insolvenzverwaltern zurückverlangen.
Urteil: Anleger können herausverlangte Ausschüttungen von Insolvenzverwaltern zurückverlangen.
Bekanntlich fordern (nicht nur, aber vor allem) Insolvenzverwalter von Anlegern die Rückzahlung von Ausschüttungen. Dass diese abgewehrt werden können, wurde bereits vielfach vor Land- und Oberlandesgerichten gezeigt. Wir kennen die Anwälte, die das schaffen. Die Mehrzahl der Anleger zahlt allerdings auf erste Zahlungsaufforderung durch den Insolvenzverwalter …
Bild: Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen. Prospekthaftung wegen Rückzahlungsrisiko?Bild: Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen. Prospekthaftung wegen Rückzahlungsrisiko?
Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen. Prospekthaftung wegen Rückzahlungsrisiko?
… kommen unvollständige oder Risiko verharmlosende Darstellungen des sog. Innen- oder Außenhaftungsrisikos. • Das Innenhaftungsrisiko meint dabei, dass Risiko, Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft zurückzahlen zu müssen; • das Außenhaftungsrisiko meint das Risiko, gegenüber Gläubigern einstandspflichtig zu sein. Schadensersatzansprüche unterliegen …
Bild: Schiffsfonds: Insolvenzverwalter fordert die Ausschüttungen von dem Anleger zurück.Bild: Schiffsfonds: Insolvenzverwalter fordert die Ausschüttungen von dem Anleger zurück.
Schiffsfonds: Insolvenzverwalter fordert die Ausschüttungen von dem Anleger zurück.
Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung) Im Vorfeld der Insolvenz versuchen die Fondsgeschäftsführungen von Anlegern mehr oder weniger freiwillig Ausschüttungen zurückzufordern. Das dient in vielen Fällen nur dem Zweck das Leiden des Fonds zu verlängern. Schließlich gerät der Fonds in die Insolvenz. Nach der …
Bild: Urteil: Insolvenzverwalter muss Anlegern die Ausschüttungen, die er zuvor erlangt hat, zurückzahlen.Bild: Urteil: Insolvenzverwalter muss Anlegern die Ausschüttungen, die er zuvor erlangt hat, zurückzahlen.
Urteil: Insolvenzverwalter muss Anlegern die Ausschüttungen, die er zuvor erlangt hat, zurückzahlen.
Das AG München hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden, dass Insolvenzverwalter einer geschlossenen Dach-Schiffsfondsgesellschaft von Anlegern keine Ausschüttungen zurückfordern dürfen. Stattdessen sind die Insolvenzverwalter verpflichtet, die Ausschüttungen, die der Anleger noch vorgerichtlich an die Insolvenzverwalter in dem Glauben …
Bild: Was ist zu tun, wenn Kapitalanleger zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen aufgefordert werden?Bild: Was ist zu tun, wenn Kapitalanleger zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen aufgefordert werden?
Was ist zu tun, wenn Kapitalanleger zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen aufgefordert werden?
Die gute Nachricht: Ausschüttungen sind durch die Fondsgesellschaft nach der BGH-Rechtsprechung nicht ohne weiteres rückforderbar. Der gute Rat: Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung) Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs können gewinnunabhängige Ausschüttungen, wie sie bei vielen Schiffsfonds ausgezahlt werden, …
Bild: Schiffbruch mit Kapitalanlage erlitten und dann werden die bereits erhaltenen Ausschüttungen zurück verlangt.Bild: Schiffbruch mit Kapitalanlage erlitten und dann werden die bereits erhaltenen Ausschüttungen zurück verlangt.
Schiffbruch mit Kapitalanlage erlitten und dann werden die bereits erhaltenen Ausschüttungen zurück verlangt.
Der Insolvenzverwalter fordert viel Schiffsfonds Anleger zur Rückzahlung gewährter Ausschüttungen auf. „Nicht immer zu Recht“, meint ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, empfiehlt den betroffenen Anlegern, der Aufforderung Ausschüttungen …
Bild: SEAN RICKMERS Schiffahrtsges. mbH & Cie. KG - Vermeintliche Fonds-Gläubiger fordern Ausschüttungen zurück.Bild: SEAN RICKMERS Schiffahrtsges. mbH & Cie. KG - Vermeintliche Fonds-Gläubiger fordern Ausschüttungen zurück.
SEAN RICKMERS Schiffahrtsges. mbH & Cie. KG - Vermeintliche Fonds-Gläubiger fordern Ausschüttungen zurück.
Vermeintliche Fonds-Gläubiger fordern Ausschüttungen zurück. Sie haben als Anleger gute Chancen, die Forderung abzuwehren. Für den bereits im Jahre 2004 aufgelegten Fonds wendet sich die Kanzlei Schulze & Braun GmbH als Vertreter der M.I.S.L. Maritime Investment an Shipping Ltd. an Fondsanleger und fordert in der Vergangenheit an Anleger gezahlte …
Bild: Anleger fordert vom Insolvenzverwalter Rückzahlung seiner bereits zurückbezahlten Ausschüttungen.Bild: Anleger fordert vom Insolvenzverwalter Rückzahlung seiner bereits zurückbezahlten Ausschüttungen.
Anleger fordert vom Insolvenzverwalter Rückzahlung seiner bereits zurückbezahlten Ausschüttungen.
… die von Insolvenzverwaltern zur Rückzahlung aufgefordert werden, dass diese auch nach dem ersten Anschreiben oder spätestens nach Einleitung des Mahnverfahrens die Ausschüttungen zurückbezahlen. Den Rechtsanwälten liegen Urteile vor, bei denen die Klagen der Insolvenzverwalter abgewiesen wurden. Begründet wurden diese Abweisung damit, dass die Insolvenzmassen …
Sie lesen gerade: Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)