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Vorerst keine BGH-Entscheidung im Abgas-Skandal

12.12.2018 • 17:09 Uhr • Tourismus, Auto & Verkehr
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(openPR) Anfang Januar wollte sich der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals mit dem Abgasskandal befassen. Der wichtige Termin wurde jetzt wegen Rücknahme der Revision aufgehoben.

Der Ablauf spricht dafür, dass sich VW mit dem Kläger geeinigt hat, um eine höchstrichterliche Entscheidung zu vermeiden. Volkswagen will unbedingt einem Urteil des BGH aus dem Weg gehen, weil – so unsere Vermutung – die Entscheidung für VW nicht günstig wäre.



Der Kläger hatte im Juni 2013 bei einem Škoda -Vertragshändler einen im März 2013 zugelassenen Octavia Kombi II Scout mit einer Laufleistung von 11 km für knapp 27.000 Euro gekauft. Das Fahrzeug ist mit einem abgas-manipulierten 2-Liter-Dieselmotor Typ EA 189 der Volkswagen AG ausgestattet. Wegen der "Abschaltvorrichtung" verlangte der Kläger Anfang 2016 die Minderung des Kaufpreises und eine Rückzahlung in Höhe von 5.500 Euro. Der Händler weigerte sich und der Kunde zog vor Gericht.

Noch im Laufe des Rechtsstreits wurde durch einen anderen Škoda-Vertragshändler ein Software-Update durchgeführt. Der Kläger meint, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass - wofür er die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt hat - mit dem Software-Update andere Nachteile verbunden seien, wie zum Beispiel überhöhte Abgaswerte, Leistungsverlust, höherer Kraftstoffverbrauch oder erhöhter Verschleiß. Außerdem sei der Wiederverkaufswert dramatisch gesunken.

Dass nun der Termin aufgehoben wurde, weil die Revision gegen vorangegangene Urteile zurückgezogen wurde, legt eine außergerichtliche Einigung nahe. VW konnte so wieder einmal ein höchrichterliches Urteil vermeiden. In diesem Verfahren hätte der BGH etwa ausführen können, dass VW tatsächlich manipuliert hat, was für betroffene Kunden hilfreich gewesen wäre für sogenannte Deliktsklagen, wie im beschriebenen Fall.

Achtung: Nur noch bis zum 31. Dezember 2018 können sogenannte deliktische Ansprüche gegen VW geltend gemacht werden. Warten Sie deshalb nicht länger. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen kostenlos ihre Ansprüche und geben Ihnen fundierte Entscheidungshilfen, auf die Sie sich verlassen können. Die Rechtsanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu dem Fall finden Sie HIER.


Der Expertenrat der hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauenskanzlei zur Musterfeststellungsklage:

• Verbraucher sind auch künftig besser beraten, ihre Ansprüche individuell geltend zu machen. Das gilt vor allem, wenn Sie Besitzer eines Abgas manipulierten Diesel-Fahrzeugs sind.

• Die Musterfeststellungsklage gilt nur für sehr wenige Halter abgasmanipulierter Fahrzeuge und bringt keinen Schadensersatz! Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind ohnehin davon ausgeschlossen.

Vorsicht bei Angeboten angeblich „ohne Risiko“:

Sie sollten das "Kleingedruckte" genau lesen. In allen uns bekannten "risikolosen" Angeboten, zahlen Sie erfolgsabhängig, das heißt, die Geltendmachung Ihrer Rechte erfolgt eben nicht kostenlos und ohne Risiko.

• Solche Versprechungen machen die hier berichtenden BSZ Vertrauensanwälte nicht!

Diese BSZ Vertrauensanwälte sind hochspezialisierte Experten. Bei ihnen bekommen Sie exzellente Arbeit zu vernünftigen Konditionen. Vollmundige Versprechungen überlassen sie anderen.

Der Erfolg gibt ihnen Recht: Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte haben ohne falsche Versprechungen mittlerweile für eine Vielzahl geschädigter Dieselfahrer juristische Erfolge erreicht.

Achtung: Zum Jahresende 2018 verjähren unwiderruflich Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen VW und die VW-Händler, wenn in Ihrem Fahrzeug ein EA 189 Motor verbaut ist!

• Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, ein finanzielles Desaster zu vermeiden.

Übrigens: Wenn Sie mit diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche individuell geltend machen, kommen Sie auch sehr viel schneller zu Ihrem Geld, als durch die neue Musterfeststellungsklage. Die wird allein mehrere Jahre brauchen, bis über sie entschieden worden ist. Danach müssen Sie dann ohnehin noch individuell klagen, um überhaupt an Schadensersatz zu gelangen.

• In den Augen dieser Anwälte ist die Musterfeststellungsklage deshalb nur eine „Beruhigungspille“ mit Mogelpackung-Charakter.

• Wenn Sie Ihr Fahrzeug gewerblich oder als Selbstständiger beruflich nutzen oder genutzt haben, sind Sie vom Musterverfahren sowieso ausgeschlossen.

Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Abgasskandal“ prüfen diese Anwälte Ihren Fall individuell und nennen Ihnen Kosten und Risiko. Erst dann entscheiden Sie, ob die Anwälte für Sie tätig werden sollen.

Alle Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgasskandal können eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Sie machen für Sie Schadensersatzansprüche geltend. Sie haben bereits eine Vielzahl von erfolgreichen Verfahren gegen VW, Audi und Porsche geführt.

Nochmals: Zum Jahresende droht in einigen Fällen unwiderruflich Verjährung. Zögern Sie nicht, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgasskandal beizutreten, sonst werden Sie auf Ihrem finanziellen Schaden sitzen bleiben.

Betroffene Autokäufer können der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal beitreten. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

• Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bieten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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