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Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel soll bekämpft werden

28.11.201813:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Plattformen wie Amazon oder Ebay haben eine riesige Reichweite, da sie von hunderttausenden Menschen regelmäßig genutzt werden. Viele Käufer vertrauen nicht mehr auf den klassischen Einzelhandel, sondern bestellen ihre Einkäufe lieber auf elektronischen Marktplätzen. Daher lässt sich im Online-Handel sehr viel Geld erwirtschaften. Dieser Umsatz, der von Händlern auf Internet-Plattformen generiert wird, unterliegt der Umsatzsteuer. Doch Onlinehändler führen oftmals keine Umsatzsteuer ab. Dem deutschen Fiskus entgehen dadurch hohe Steuereinnahmen.



Geplante Änderung des Umsatzsteuergesetzes soll den Betrug beenden

Auf elektronischen Marktplätzen treten oft Dritte als Händler auf. Nicht die Betreiber der Plattform selbst, sondern auch andere Händler bieten ihre Ware auf Plattformen wie Ebay oder Amazon an. Diese Händler betreiben ihr Geschäft häufig im Ausland. Manche der Händler weisen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Dementsprechend wird die Steuer nicht abgeführt.
Durch diesen Betrug, der sich besonders bei chinesischen Händlern großer Beliebtheit erfreut, entsteht den deutschen Finanzämtern ein Schaden von mehreren Millionen Euro. Darüber hinaus schwächt der Betrug auch die Konkurrenz. Denn ein Händler, der die Umsatzsteuer ordnungsgemäß abführt, kann seine Ware nur zu höheren Preisen anbieten. Aus diesen Gründen soll die illegale Praxis vieler Onlinehändler beendet werden. Der Bundesfinanzminister will den Online-Handel stärker reglementieren und die Umsatzsteuereinnahmen für den Fiskus sichern.

Wie soll der Betrug eingedämmt werden?

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass die Betreiber von Internet-Marktplätzen zukünftig für entgangene Umsatzsteuerzahlungen haften sollen. Von dieser Haftung werden sie nur dann befreit, wenn sie dem Finanzamt eine vollständige Liste all ihrer Händler vorgelegt haben. Die Liste muss die wichtigsten Daten der Händler erfassen. Explizit auszuweisen sind die Steuernummer, der Name, die Adresse und der Umsatz des jeweiligen Händlers. Die Betreiber werden auf diese Weise dazu angehalten, Betrug auf ihren Plattformen an der Wurzel zu bekämpfen.
Da die Händler mit einer Sperrung seitens der Plattformbetreiber rechnen müssen, werden sich in Zukunft voraussichtlich viele von sich aus beim zuständigen Finanzamt registrieren lassen. In diesem Zusammenhang sollte die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige bezüglich vergangener Umsätze geprüft werden.

Weiterfürhende Informationen zum Umsatzsteuerbetrug finden Sie auf der Website von ROSE & PARTNER: https://www.rosepartner.de/umsatzsteuer-hinterziehung-betrug-mehrwertsteuer.html

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