Steuerverguenstigungsabbaugesetz: Letzte offene Punkte sind geklaert
(openPR) 13. Februar 2003 - Zu der Einigung der Koalitionsfraktionen zu noch offenen Punkten beim erklaeren der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poss, und der finanzpolitische Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion, Joerg-Otto Spiller:
Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben sich heute ueber die noch offenen Fragen des es verstaendigt.
Die Einfuehrung von Kontrollmitteilungen zur Verifikation der Kapitalertraege fuer die Besteuerung bleiben Bestandteil des Gesetzentwurfs. Bund, Laender und Kommunen koennen daher ab dem Jahr 2004 mit Steuermehreinnahmen von bis zu einer Milliarde Euro rechnen.
Der Vorschlag fuer die Abschaffung der gewerbesteuerlichen Organschaft wird - wie es die kommunalen Spitzenverbaende bei der Anhoerung des Finanzausschusses ausdruecklich gefordert haben - aus dem Gesetzgebungsverfahren herausgenommen und in der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen weiter beraten.
Bei der Durchschnittssatzbesteuerung fuer landwirtschaftliche Betriebe gemaess Paragraph 24 UStG bleibt es beim geltenden Recht. Das heisst, es gilt weiterhin ein Pauschsteuersatz von neun Prozent.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Die Einfuehrung des Regelsatzes bei der Umsatzsteuer hinsichtlich gartenbaulicher Erzeugnisse erfolgt erst zum 1. Januar 2005. Damit wird den betroffenen Unternehmen ausreichend Gelegenheit gegeben, sich auf die veraenderte Rechtslage einzustellen.
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Mit dieser Einigung wird die eingehende Beratung des Gesetzes mit den Fachpolitikern der Fraktionen aufgegriffen und zu einem vernuenftigen Kompromiss gefuehrt. Der Finanzausschuss wird das am naechsten Mittwoch mit diesen und den gestern bereits mitgeteilten Aenderungen beschliessen. Der Bundestag wird das Gesetz am kommenden Freitag, den 21. Februar 2003, beschliessen.
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