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P&R Container: Auch in der Schweiz wird ermittelt.

Bild: P&R Container: Auch in der Schweiz wird ermittelt.
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(openPR) Als besonders bedauerlich wurde auf der Gläubigerversammlung am 17., 18. und 22.10.2018 in München empfunden, dass entscheidende Details hinsichtlich des Verhältnisses zur schweizerischen P&R-Gesellschaft nicht ausreichend offenbart wurden.



Auf diesbezügliche Fragen wurde von Seiten der Insolvenzverwalter einfach damit abgetan, dass man – selbst auf nochmalige Nachfrage – keine Antwort geben wolle.

Neben Fragen zur Insolvenz trieb Anleger die Furcht, bereits erhaltenes Geld aus dem P&R-Investment an die Insolvenzverwalter zurückzahlen zu müssen. Das Unwort in diesem Zusammenhang hieß: Anfechtung.

Hier blieben die Insolvenzverwalter leider recht sibyllinisch. Eine konkrete Antwort, ob sie die in der letzten Phase vor der Insolvenz oder auch davor ausgezahlte Beträge zurückfordern oder den Anlegern belassen würden, gab es nicht.

Nachstehend geben wir mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 29. 10. 2018 auf www.investmentcheck.de wieder:

***
In Zug zieht es: Schweizer Staatsanwaltschaft in nun auch in Sachen P&R aktiv.

Nachdem seit Monaten die Staatsanwaltschaft München I mit einer eigens gegründeten Arbeitsgruppe „Container“ ermittelt, ist nun auch die Schweizer Staatsanwaltschaft aus Zug aktiv geworden.

Die Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl von der Staatsanwaltschaft in München bestätigte auf Anfrage von investmentcheck, dass es eine enge Zusammenarbeit mit den Schweizer Kollegen gibt. Neben den Betrugsvorwürfen, dem unter anderem die Münchner Ermittler nachgehen, steht in der Eidgenossenschaft offenbar der Verdacht von Geldwäsche im Raum. Es soll sogar eine Kontopfändung geben, die der Insolvenzverwalter Jaffé allerdings nicht bestätigen wollte

Zusammenhang.

Die Bedeutung der Schweizer P&R Equipment & Finance Corp. für die deutschen Insolvenzverfahren ist elementar. Denn das Vermögen, das nach den schneeballartigen Betrügereien noch vorhanden ist, liegt nicht im direkten Zugriff der Kanzlei Jaffé. Sie ist zur Befriedigung gewisser Ansprüche aus den Insolvenzverfahren darauf angewiesen, dass der Geschäftsbetrieb in der Schweiz fortgeführt wird und am Ende das Geld zur Verteilung an Anleger zurück nach Deutschland fließt. Das ist nicht so einfach, weil die Anteile an dem Unternehmen aus Zug dem zwischenzeitlich verhafteten Unternehmensgründer Heinz R. gehören. Er erteilte zwar zu Gunsten der insolventen deutschen Gesellschaften Vollmachten, die er allerdings später widerrufen hat. Gleiches soll für eine Verpfändung der Anteile gelten.

Handlungsfähigkeit?

Der in Untersuchungshaft sitzende Heinz R. ist außerdem immer noch Verwaltungsrat in der Schweiz, allerdings ohne Zeichnungsberechtigung. Hauptverantwortlich für die Geschäfte ist seit Juni 2018 Daniel Bruderer, der auf Betreiben des Insolvenzverwalters mit Einzelunterschrift Präsident des Verwaltungsrates wurde. Doch damit ist Heinz R. offenbar nicht mehr einverstanden gewesen, weshalb er vor seiner Verhaftung angeblich dessen Berufung widerrief. Zur Beurkundung und damit Eintragung im Handelsregister soll es wegen der Verhaftung nicht mehr gekommen sein. Wenn das korrekt ist, wäre Daniel Bruderer im Außenverhältnis noch bestellt, aber im Innenverhältnis eigentlich abberufen. Dr. Michael Schuster von der Kanzlei Jaffé ist der konkreten Frage nach einem Abberufungsbeschluss und einer eventuellen Wirkung im Innenverhältnis ausgewichen: „Die E&F wird ausschließlich durch Herrn Bruderer vertreten, dessen Bestellung als Verwaltungsrat bis heute völlig unangetastet ist, was Sie im Handelsregister leicht nachvollziehen können.“

Weiterer Verdacht.

Nicht zuständig ist die Staatsanwaltschaft München für Ermittlungen zu einem Geldwäscheverdacht. Auf Nachfrage von investmentcheck zu angeblichen Kontenpfändungen erklärte diese: „Wir haben keine Konten gepfändet, weil es keine Hinweise gibt, dass eine persönliche Bereicherung vorliegt.“ Das lässt Spielraum für Interpretation. Zum einen verweist das „wir“ auf mögliche Aktivitäten der Schweizer Kollegen. Zum anderen geht es nicht um persönliche Bereicherung, sondern um einen anderen Verdacht, wie beispielsweise den der Geldwäsche. Auch hier kam von der Kanzlei Jaffé kein klares Dementi. Schuster führte aus, dass es „keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern“ gab, obwohl er nach Kontopfändungen und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Sachen Geldwäsche befragt wurde. Weiterhin erklärte er: „Wir wissen nicht im Einzelnen, ob und gegen wen die Staatsanwaltschaft in Zug ermittelt“, räumte aber ein, dass die Schweizer P&R „ohnehin bereits umfangreich mit den Behörden kooperiert“.

Gestoppter Geldfluss?

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp sieht für den Insolvenzverwalter das große Problem der drohenden Geldknappheit. Nach seinen Informationen ist in den nächsten Jahren angeblich mit keinem Geldfluss mehr aus der Schweiz zu rechnen. Vermutlich auch deshalb hat Michael Jaffé seine früher geäußerte Hoffnung einer schnellen ersten Abschlagszahlung bereits auf 2020/2021 verschoben. Schirp reicht in den nächsten Tagen eine Klage in der Schweiz ein. Er will Ansprüche aufgrund der von den deutschen P&R-Unternehmen gegebenen Forderungsabtretungen direkt gegen die Schweizer P&R geltend machen. Außerdem bereitet er sich bereits darauf vor, dass sich Jaffé bei ausbleibenden Zahlungen aus der Schweiz mit Anfechtungen Geld von Anlegern holt: „Wenn wirklich in den nächsten zwei bis drei Jahren keine weiteren Gelder aus der Schweiz nach Deutschland fließen sollten, muss sich Jaffé zur Finanzierung des Verfahrens anderweitig Mittel organisieren. Deshalb rechnen wir mit Anfechtungen bereits erhaltener Zahlungen an Investoren. Vermutlich wird der Insolvenzverwalter mit den im März noch geleisteten Auszahlungen an Anleger über 54 Millionen Euro beginnen, die er in seinen Gutachten zur Insolvenzeröffnung als ‚völlig unsinnige Zahlung‘ bezeichnete.“

Loipfinger’s Meinung.

Es war nur eine Frage der Zeit, bis die Staatsanwaltschaft Zug ebenfalls in das Geschehen eingreift. Allein schon deshalb, weil auch in der Schweiz ansässige Anleger von den P&R-Insolvenzen betroffen sein müssen. Damit erhält das sehr komplexe Verfahren eine völlig neue Eigendynamik. Und selbst wenn die Zusammenarbeit zwischen München und Zug momentan hervorragend funktioniert, so sind die Interessen am Ende unterschiedlich. In Puncto Gerechtigkeit geht es auch darum, die Schuld nicht ausschließlich bei einem momentan in Untersuchungshaft befindlichen Heinz R. abzuladen. Die Dimension von P&R mit 3,5 Milliarden Euro konnte nicht nur von ihm allein geschaffen werden. Es mag lästig sein, alle Mitverantwortlichen und wegesehenden Mitverdiener aufzuspüren und heranzuziehen. Aber darum sollte es gehen. Prüfungen in unterschiedlichste Richtungen können dabei nur helfen. Mehr Beteiligte erhöhen die Transparenz. Das bringt das verlorene Geld nicht zurück, aber es kann für die Zukunft hilfreich sein, solche Fälle zu erschweren oder vielleicht sogar ganz zu verhindern. Es geht um ein öffentliches Interesse.

Link zum Beitrag

NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich. Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei den BSZ e.V. Interessengemeinschaften melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die mit den unterschiedlichsten Kapitalanlagen Verluste erlitten haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

• Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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