(openPR) Zwischen dem 1.Oktober und dem 30.November werden deutschlandweit die
Schwerbehindertenvertretungen neu gewählt. Gewählt wird in Betrieben und Dienststellen, die mindestens fünf schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen beschäftigen.
Die Schwerbehindertenvertretung besteht aus einer Vertrauensperson sowie mindestens einer stellvertretenden Vertrauensperson. Wählbar sind nicht nur Schwerbehinderte, sondern alle ständig Beschäftigten des Betriebes bzw. der Dienststelle, die am Wahltag das 18.Lebensjahr vollendet haben und über eine Betriebszugehörigkeit von wenigstens sechs Monaten verfügen.Wahlberechtigt sind alle schwerbehinderten Beschäftigten sowie die ihnen gleichgestellten Personen.
Der CGB ruft alle Schwerbehinderten und die ihnen gleichgestellten Personen auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Zugleich erinnert er daran, dass dort, wo Betriebs- oder Personalräte bestehen, diese die Aufgabe haben,
auf die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung hinzuwirken, wobei das Vorhandensein einer betrieblichen Interessenvertretung jedoch keine Voraussetzung für die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung ist.
Der CGB verweist auf die wachsende Bedeutung der Schwerbehindertenvertretungen. CGB-Sprecher Peter Rudolph: „Durch die Anhebung des Renteneintrittsalters und den demographischen Wandel wächst die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen und Erwerbsminderungen. Insbesondere Erwerbsminderungen wiederum erhöhen das Risiko von Altersarmut, wie aktuelle Untersuchungen belegen. Waren zum 31.12.2007 in Deutschland 340.234 Personen aufgrund einer Erwerbsminderung auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen, waren dies nur zehn Jahre später, im Dezember letzten Jahres, bereits 514.737. Es liegt daher im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass verstärkt alles getan wird, um Schwerbehinderte und von Behinderung Bedrohte in Beschäftigung zu halten bzw. die Rückkehr in Beschäftigung zu ermöglichen. Darum ist es wichtig, dass schwerbehinderten Beschäftigten eine spezielle Interessenvertretung hilfreich zur Seite steht, die die Einhaltung der besonderen Schutzvorschriften für Schwerbehinderte überwacht und die die zur beruflichen Wiedereingliederung und Beschäftigungssicherung erforderlichen Weiterbildungs- und gesundheitserhaltenden Maßnahmen initiiert.













