(openPR) „Die medikamentöse Therapie älterer Patienten stellt im allgemeinen hohe Anforderungen an den Hausarzt. Multimorbidität und Multimedikation zwingen durch die alterstypischen Veränderungen des Organismus und seiner Stoffwechselreaktionen zu einer wachsamen und kontrollierten Behandlung, welche den Patienten in seinem biopsychosozialen Gesamtzustand erfassen muss“
Quelle: Der Allgemeinarzt 15/2006, S. 6 ff.
http://www.allgemeinarzt-online.de/archiv-aa.0.html?&tx_zeitschriftenarchiv_pi1[showUid]=11019&cHash=c8f2d0ebf0
Kurze Anmerkung v. Lutz Barth:
Der instruktive Beitrag von Dr. med. Peter Landendörfer zeigt auf, dass bei der Pharmakotherapie im Alter andere Regeln gelten. Das hierbei der hausärztlichen Versorgung eine zentrale Rolle zukommt, dürfte evident sein. Das multikausale Behandlungsgeschehen eines Alterspatienten wird insbesondere dann zum Erfolg führen, wenn der den Alterspatienten betreuende Hausarzt die Lotsenfunktion wahrnimmt. Dem Fazit des Autors Landendörfer kann nur beigepflichtet werden, dass derjenige, der seine geriatrischen Patienten behandelt, letztlich auch sein ständiger Begleiter sei muss.
Ziel hierbei dürfte es sein, größtmögliche Kenntnisse der therapierelevanten Einflussfaktoren zu gewinnen und die individuellen Lebensumstände des Alterspatienten zu erfahren.
Ein solches gilt m.E. auch und gerade für die Betreuung von Patienten in stationären Alteneinrichtungen, die nicht selten den Gefahren einer polypharmakologischen Behandlung ausgesetzt sind. Gerade in diesem Bereich sollten tunlichst Kooperations- und Kommunikationsdefizite nicht nur zwischen den Ärzten, sondern auch den Pflegenden vermieden werden. Trotz der wünschenswerten Professionalisierungstendenzen der Pflege sollte das pharmakologische therapeutische Konzept ausschließlich den Ärzten vorbehalten sein. Die Behandlung eines geriatrischen Alterspatienten – zumal mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen – erfordert ein Höchstmaß an pharmakologischen Kenntnissen, die nicht von den Pflegenden erwartet werden können. Ein solches gilt m.E. auch für (scheinbar) eindeutige Behandlungsroutinen bei chronischen Krankheiten. Aus guten Gründen ist daher zu fordern, sehr verhalten mit der Anordnung einer sog. Bedarfsmedikation umzugehen. Der ehemals festgestellte Bedarf kann durch das multimorbide Krankheitspanorama „überlagert“ werden und gebietet eine fortlaufende Arzneimittelanamnese, die durch den betreuenden Hausarzt geleistet werden sollte. Der Hausarzt ist und bleibt der Ansprechpartner für seine geriatrische Patienten.
>>> mehr zu diesem Thema aus rechtlicher Sicht:
http://www.iqb-info.de/Kernbereich_Bedarfsmedikation.pdf
Ihr Lutz Barth










