(openPR) Eine private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt – darin sind sich Experten und Verbraucherschützer einig. Rund zwei Drittel der Deutschen haben daher eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Im Umkehrschluss heißt das jedoch: Fast jeder Dritte ist nicht versichert. Christian Kuhlmann, Inhaber der gleichnamigen LVM-Agentur in Einbeck, erläutert, welche Folgen das im Schadensfall nach sich ziehen kann.
Herr Kuhlmann, gesetzt den Fall, dass eine Person einer anderen versehentlich einen Schaden zufügt, aber nicht gegen solche Fälle versichert ist – was passiert dann?
Christian Kuhlmann: Wenn eine Person unbeabsichtigt einen Schaden verursacht, muss sie gleichwohl dafür haften – und zwar mit ihrem gesamten Vermögen. So sieht es das gesetzliche Haftungsprinzip vor. Es geht sogar so weit, dass auch das zukünftige Vermögen mit einbezogen wird. Eine private Haftpflichtversicherung ist daher unabdingbar. Sie schützt vor einem drohenden Existenzverlust im Schadensfall.
Was geschieht denn, wenn bei einem nicht versicherten Schadensverursacher finanziell nichts zu holen ist?
Christian Kuhlmann: Dann wird es schwierig – vor allem natürlich, wenn es um höhere Beträge geht. Aus unserer Erfahrung heraus sind es überwiegend Menschen mit finanziellen Problemen, die sich das Geld für eine Haftpflichtversicherung sparen wollen. Das kann man auf der einen Seite verstehen. Wenn aber weder Versicherung noch Vermögen vorhanden sind, bleibt der Geschädigte auf den Kosten selber sitzen. Dies lässt sich mit einer Forderungsausfalldeckung vermeiden.
Wie funktioniert eine Forderungsausfalldeckung?
Christian Kuhlmann: Ein Beispiel aus der Versicherungspraxis: Ein Kind wurde von der Straße von einem Hund angefallen. Mehrere Krankenhausaufenthalte und kosmetische Operationen waren notwendig, um die Verletzungsfolgen zu mindern. Die Forderungen gegen den Hundehalter beliefen sich auf mehrere Hunderttausend Euro – doch dieser besaß keine Haftpflichtversicherung. Auch das Vollstreckungsverfahren blieb erfolglos, weil bei dem Hundebesitzer nichts zu holen war. In diesem Fall übernahm die Haftpflichtversicherung die Forderungen, da die Police eine Forderungsausfalldeckung enthielt.
Das heißt, die Versicherung leistet Ersatz für sämtliche Kosten, die durch den Schaden hervorgerufen wurden?
Christian Kuhlmann: Ganz genau. Die Forderungsausfalldeckung begleicht Schadenansprüche so, als hätte der Schädiger eine private Haftpflichtversicherung besessen. Deshalb können wir nur ausdrücklich empfehlen, beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung auch auf eine Ausfalldeckung zu achten oder diese nachträglich abzuschließen.











