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Fahrerflucht bei Parkplatzrempler – das kann teuer werden

(openPR) 19.11.2019. Vielen Autobesitzern ist es bereits passiert. Das Auto wird auf dem proppenvollen Parkplatz des Einkaufszentrums abgestellt. Nach dem Einkauf stellt man fest, dass sich eine lange Schramme über den Kotflügel zieht oder dass eine Stoßstange eingedellt ist. Weit und breit ist kein Unfallverursacher zu sehen. Der hat sich schnellstmöglich aus dem Staub gemacht. Gerade jetzt in der hektischen Vorweihnachtszeit ist ein Parkplatzrempler schnell passiert. Nach Recherchen der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) widerfährt jährlich rund einer halben Million Autobesitzern dasselbe Ärgernis – nämlich Fahrerflucht nach Parkplatzremplern.

Was vielen Parkplatzremplern nicht klar ist, dass es sich bei Fahrerflucht um eine Straftat handelt, die sich in Flensburger Punkten, Führerscheinentzug und Geldstrafen niederschlägt, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Unter Umständen droht sogar eine dreijährige Gefängnisstrafe. Ein weiteres Thema für den Verursacher stellt die Schadensregulierung der Kfz-Versicherung dar. Mit Fahrerflucht riskieren Fahrzeughalter neben Strafverfolgung auch Ihren Versicherungsschutz. Jürgen Buck weist darauf hin, dass die Kfz-Haftpflichtversicherungen bis zu 5.000 Euro der Regulierungssumme vom Verursacher bei Fahrerflucht zurückfordern können. Beim Schaden am Fahrzeug des Flüchtigen sieht es noch schlechter aus, unter Umständen entfällt der komplette Versicherungsschutz bei der Vollkasko-Versicherung, mahnt Jürgen Buck.

Es muss jedem Autofahrer klar sein, dass es bei einem Parkplatzrempler mit Beschädigung nicht ausreichend ist seine Anschrift unter die Scheibenwischer zu klemmen. Der Schadensverursacher muss auf den Autobesitzer warten, bei kleineren Schäden reicht eine halbe Stunde oder gleich die Polizei zur Unfallauf-nahme rufen, betont Jürgen Buck.

Ausführliche Informationen und Hinweise zum Thema „Fahrerflucht und Parkplatzrempler“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.

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