(openPR) Die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Fahrerflucht dürfte manchen Autofahrer aufs Glatteis führen. Danach kann zwar nicht wegen Fahrerflucht bestraft werden, wer sich vom Unfallort entfernt, weil er seine Unfallbeteiligung nicht an Ort und Stelle bemerkt hat. „Wer jetzt jedoch glaubt, das Argument, nichts bemerkt zu haben, helfe ihm aus der Bredouille, der hat die Rechnung ohne die Fahrerlaubnisbehörde gemacht“, warnt Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf, Spezialist für Verkehrsstrafrecht. „Für die Ermittlungsbehörden kann diese Aussage auch ein Hinweis darauf sein, dass die Wahrnehmungsfähigkeit des Fahrers nicht mehr ausreicht, um am Straßenverkehr teilzunehmen.“ Sie seien dann gehalten, einen solchen Verdacht an die Fahrerlaubnisbehörde weiterzuleiten. „Und die kann solche Zweifel zum Anlass für schwierige Untersuchungen zur Fahrtauglichkeit nehmen“, betont Demuth, „diese Gefahr besteht gerade für ältere Kraftfahrer.“
Um einem unnötigen Verlust des Führerscheins vorzubeugen rät der Verkehrsstrafrechtler, Betroffene sollten zunächst immer von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen: „Niemand ist verpflichtet, sich selber zu belasten.“ Im Gegensatz zu einer wahrheitsgemäßen Äußerung kann einen die Inanspruchnahme dieses Rechts nie belasten. Dann sollten Beschuldigte einen erfahrenen Verteidiger einschalten, denn nur der kann sich anhand der Ermittlungsakte einen Überblick über den Stand der Ermittlungen verschaffen. Demuth: „Erst wenn man zum Beispiel weiß, was die Polizeibeamten festgestellt haben, ob es Zeugen gibt und was diese ausgesagt haben oder wie ein Schaden im Detail beziffert wurde, lässt sich entscheiden, ob es sinnvoll ist, eine Stellungnahme abzugeben oder weiterhin vom Schweigerecht Gebrauch zu machen und entlastende Momente in Form von Beweisanträgen einzubringen.“ Unfallflucht wird streng verfolgt und geahndet. Voreilige Stellungnahmen könnten schnell dazu führen, sich Verteidigungschancen selber zu verbauen.
(BVerfG 2 BvR 2273/06, Beschluss vom 19.03.2007). Weitere Infos: www.cd-recht.de
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