(openPR) „Bürgernah und mittelstandsfreundlich“: Deutscher Wirtschaftsverband begrüßt bayerischen Sonderweg zur DSGVO-Anwendung!
Klaus Lennartz, Vizepräsident des Deutschen Wirtschaftsverbandes, begrüßt den Beschluss der bayerischen Staatsregierung zur Anwendung der der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Nach dem Beschluss der Staatsregierung gilt in Bayern für die zuständigen Landesbehörden die ausdrückliche Vorgabe, die Ziele der DSGVO „sachgerecht und mit Augenma? zu verfolgen. So soll vor allem die Akzeptanz für das Normenwerk in der Bevölkerung gefördert werden. Konkret hat der bayerische Ministerrat ´´festgelegt, dass Amateursportvereine, Musikkapellen oder sonstige vor allem durch ehrenamtliches Engagement getragene Vereine keine eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Auch die Strafen sollen eingegrenzt werden: Bei einem Erstverstoß im Dickicht der Datenschutzregeln drohen keine Bußgelder“, heißt es in dem Beschluss. “ Im Einklang mit den verabschiedeten Leitlinien wird Bayern ferner „eine Praxis von Abmahnanwälten“ nicht hinnehmen, „die glauben bei Unternehmen formelle Datenschutzverstöße rechtsmissbräuchlich abmahnen und abkassieren zu können“. Die Regierung des Freistaats will zudem „mit den Betroffenen weitere Bestimmungen im Datenschutzrecht identifizieren“, die über das Ziel hinausschössen. Dazu sollen weitere Gespräche mit Vereinen und Mittelständlern angeboten werden.
Lennartz: „Wenn kleine und mittelständische Unternehmen ihre Webseiten aus Rechtsunsicherheit und der Angst vor existenzbedrohenden Abmahnungen vom Netz nehmen oder ehrenamtlich geführte Vereine, etwa für ihre Mitgliederverwaltung verantwortliche Datenschutzbeauftragte stellen müssen, führt dies zu einer digitalen Rolle rückwärts. Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Die bayerische Staatsregierung trägt mit dem jetzt veröffentlichten Ministerratsbeschluss den Problemen Rechnung, die insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen und Vereine, bei der Umsetzung der DSGVO beklagen. “
Die DSGVO wurde mit dem Zweck erlassen, die Datensammelwut von Internet-Konzernen wie Amazon, Facebook und Google und einzudämmen. Große Unternehmen verfügen in aller Regel auch über die notwendigen Ressourcen, um die Vorgaben einer solchen Verordnung vorschriftsmäßig umzusetzen. Nicht so kleine und mittelständische Firmen – sie werden durch die DSGVO „extrem belastet“. Das muss die Politik – sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene – bei zukünftigen Entscheidungen stärker berücksichtigen, so Lennartz weiter.
Lennartz: „Der bayerische Weg zu einer bürgernahen und mittelstandsfreundlichen Anwendung der DSGVO ist nach meinem Dafürhalten sehr praxisorientiert und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Er könnte als Blaupause für entsprechende Ausführungsbestimmungen auch in anderen Bundesländern dienen.“










