(openPR) Es gibt Neuigkeiten in Sachen Opalenburg, genauer der OPALENBURG Vermögensverwaltung GmbH & CO SafeInvest KG. Zwar hat das LG München I (AZ: 10 O 23929/15) unseren Mandanten zur Zahlung von rückständigen Einlagen/Monatsraten verurteilt (nicht rechtskräftig, wir halten die Urteilsbegründung für rechtlich problematisch, Berufung zum OLG MÜnchen ist eingelegt), wichtig ist jedoch, dass wir in der Widerklage Recht bekommen haben. Das LG München sieht einen Anspruch auf Auskunft, welche zehn Rentenfonds (Name, Höhe der Investition, WNK) die Basis der Kapitalerhaltungsstrategie bilden.
Wir gehen derzeit davon aus, dass diese Auskunft nicht erteilt werden kann oder wird, da diese zehn Rentenfonds schlicht niemals existiert haben oder zumindest heute nicht mehr existieren. Mit dieser "Kapitalerhaltungsstrategie" wurden die Anleger angeworben, sie haben sich darauf verlassen, dass das Geld - wie der Name Rentenfond ja schon sagt - zur Altersvorsorge geeignet ist. Sollte die Auskunft nicht erteilt werden können oder sollte diese nicht hinreichend sein gibt dies jedenfalls genügend Argumente, die Beteiligung entweder zu kündigen, den Beitritt anzufechten oder jedenfalls weitere Zahlungen zu verweigern.









