(openPR) Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ein Ermittlungsverfahren gegen den in Schorndorf beheimateten Investor und Vermögenverwalter FLEX Fonds eingeleitet.
Auch der Firmengründer Gerald Feig ist ins Visier der Ermittler geraten. Bereits am 11. April 2018 wurden die Verwaltungszentrale in Schorndorf und weitere Objekte in Stuttgart und Berlin durchsucht.
Es geht um den Verdacht der Untreue und des Betrugs im Zusammenhang mit dem FLEX-Fonds-Vorzeigeprojekt Postturm Carré in Schorndorf.
Der Vorwurf: Die Geschäftsführung habe deutlich lukrativere Mieteinkünfte prognostiziert, um ihr eigenes Gebäude über Wert an den Fonds zu verkaufen. Der Schaden für die Anleger wird auf € 2,2 Millionen beziffert.
Auch ein unabhängiges Gutachten aus dem Jahr 2014 setzte den Wert der Immobilie auf € 9,3 Millionen an, tatsächlich wurden aber € 12,5 Millionen vom Fonds gezahlt.
"Das wirft die große Frage auf, ob der Fonds langfristig überhaupt Gewinn abwerfen kann oder ob die Investition nicht schon von vornherein unplausibel war", meint Fachanwältin und Partnerin der Kanzlei WinterWotsch, Sarah Mahler.
Vor bereits knapp einem Jahr gab es negative Schlagzeilen bei den Flex Fonds, weil den Anlegern zweier Fonds die Ausschüttungen gestrichen wurden.
Beim Anspar FLEX Fonds 2 GmbH & Co. KG (kurz: Anspar FLEX Fonds 2) wurde entgegen der Darstellungen des Fonds die Anlegergelder offenbar auch nicht schwerpunktmäßig in Immobilien investiert. Tatsächlich flossen nur etwa die Hälfte davon in Immobilien, daneben wurde auch in Wertpapiere, Rohstoffe sowie andere Fondsbeteiligungen investiert.
Sollte sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft erhärten, stünden den Anlegern Schadensersatzansprüche zu.
Vielen Anlegern ist wohl auch nicht bewusst, dass es sich bei den Flex Fonds um Produkte des „Grauen Kapitalmarkts“ handelt. Die Anleger tragen bei diesen Investments hohe Risiken, bis hin zum Risiko des Totalverlustes der eingezahlten Gelder.
Wurde ein Anleger falsch beraten, steht ihm ein Schadensersatzanspruch zu, der ihn so stellt, als ob er das Investment nicht erworben hätte.
Fachanwältin Mahler rät allen betroffenen Anlegern jetzt ihre Beteiligung auf Ausstiegschancen hin überprüfen zu lassen.





