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DWS Fonds db Immo Flex geschlossen - Anlegern droht Kapitalverlust - Schadensersatz möglich - Verjährung droht

Bild: DWS Fonds db Immo Flex geschlossen - Anlegern droht Kapitalverlust - Schadensersatz möglich - Verjährung droht

(openPR) Derzeit sind viele Anleger von der Schließung offener Immobilienfonds betroffen. Nun hat die DWS, eine Tochter der Deutschen Bank AG mitgeteilt, dass sie die Anteilsscheinrücknahme bei ihrem Fonds db Immo Flex aussetzen muss. Nach dem Premium Management Immobilien-Anlagen (PMIA - WKN AON D6C) Fonds, ist dies bereits der zweite Immobiliendachfonds der geschlossen werden musste. Den Anlegern droht hier mithin ein weiterer Kapitalverlust.



Wie die Süddeutsche Zeitung am 18.05.2011 berichtete, musste die DWS ihren Immobilienfonds db Immo Flex schließen, da die die aktuellen Liquiditätsreserven nicht ausreichen würden, um die Auszahlungswünsche der Anleger zu bedienen.

Der Dachfonds wurde vornehmlich von der Deutschen Bank AG bzw. der DWS vermittelt. Vielen Anlegern wurde dieser Immobiliendachfonds als sicheres Anlagemodell dargestellt und nicht selten als geeignete Investition zur Altersvorsorge empfohlen. "Nach der Schließung des Fonds, besteht für die Anleger ein erhebliches Kapitalverlustrisiko", wie Fachanwalt Bogdanow, von der Anlegerschutzkanzlei Bogdanow & Kollegen mitteilte. Oftmals steckt sogar die Altersvorsorge in dem Fonds fest und die Anleger müssen tatenlos zusehen, wie der Wert des Fonds - und damit ihre Altersvorsorge - abgewertet wird, so Rechtsanwalt Bogdanow weiter.

http://www.rae-bogdanow.de/db-immo-flex-geschlossen-dws-deutsche-bank-schadenersatz-fuer-geschaedigte-anleger-klage.html

Während der Schließung des Fonds, die angesichts der Fondskonstruktion nicht befristet ist, kann der Anleger nicht an sein Geld. Zudem ist derzeit fraglich wie hoch die Auszahlung nach Wiedereröffnung des Fonds ist, wenn diese überhaupt wieder erfolgt.

Dachfonds wie der db Immo Flex investieren das Geld ihrer Anleger in eine Vielzahl von offenen Immobilienfonds. Viele dieser Fonds mussten jedoch in den vergangenen Jahren immer wieder wegen mangelnder Liquidität geschlossen bzw. sogar abgewickelt werden. Die Situation hat sich damit auch für den db Immo Flex seit der Abwicklungsentscheidung und der befürchteten Kapitalverluste für die Fonds Degi Europa, P2 Value und CS Euroreal verschärft.

Viele Spa­rer, die für ihre Altersvorsorge eine konservative Anlage gesucht haben, hät­ten sich nie betei­ligt, wenn sie diese Ver­lust­ri­si­ken und das Risiko nicht mehr an ihr Geld zu kommen, gekannt hät­ten. Für Anleger, denen der Dachfonds damals meist als konservatives Investment zur Altersvorsorge empfohlen wurde, stehen nunmehr verschiedene Optionen zur Verfügung, die möglicherweise bestehenden Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Die Kanzlei Bogdanow & Kollegen empfiehlt betroffenen Anlegern sich kurzfristig beraten zu lassen, damit Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank/Vermittler geprüft werden können. Daneben drohen – je nach den Umständen der Beratung und des Zeichnungs- bzw. Kaufdatums, kurze Verjährungsfristen. Die betroffenen Anleger müssen daher gegebenenfalls schnell handeln, da die Schadensersatzansprüche bei fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile verjähren.

Der db Immo Flex eignet sich nicht für ein, wie von den beratenden Banken üblicherweise angepriesenes, konservatives Investment, wie die Wertverluste und die Schließung des Fonds deutlich machen. Sollte Anlegern der Fonds daher als Altersvorsorge empfohlen worden sein, kann dies bereits eine fehlerhafte Anlageberatung darstellen.

Sind Anleger falsch beraten worden, schuldet die beratende Bank umfassenden Schadenersatz, wodurch der Anleger sein damals investiertes Kapital zurück erhalten würde. Daneben hätten die beratenden Banken die Anleger auch über die sonstigen bestehenden Risiken (Schließungsrisiko, Abwertungsrisiken etc.) hinweisen müssen. Schließlich besteht zudem die Möglichkeit, dass die beratende Bank den Kunden ihre Rückvergütungen sog. „Kick-backs“, die sie durch die Fondsvermittlung erhielt, nicht offengelegt hat. Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht auch insoweit ein Verstoß gegenüber dem Vertragspartner, der zum Schadensersatz führen kann.

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