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Datenschutz muss praxistauglich sein!

16.05.201817:09 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Datenschutz muss praxistauglich sein!
Fordert praxistaugliche Nachbesserung beim Datenschutz: Stefan Lange, MIT-Schleswig-Holstein
Fordert praxistaugliche Nachbesserung beim Datenschutz: Stefan Lange, MIT-Schleswig-Holstein

(openPR) In den letzten Wochen sind viele Probleme bei der Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bekannt geworden. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU Schleswig-Holstein fordert sofortige Nachbesserungen bei der DSGVO für Mittelständler und Vereine. „Wir wollen, dass nach österreichischem Vorbild erst gemahnt und dann erst bestraft wird. Ansonsten nützt die DSGVO vorrangig der in den Startlöchern stehenden Abmahnindustrie“, sagt MIT-Landesvorsitzender Stefan Lange. Außerdem müssten schon jetzt die Datenschutzregeln in Bund und Ländern „alle Freiheiten und Ausnahmemöglichkeiten, die das EU-Recht lässt, vollständig ausschöpfen“, heißt es in einem Beschlusspapier der MIT.

Lange: „Grundsätzlich begrüßen wir eine europaweit einheitliche Datenschutzregelung, aber in der Praxis zeigt sich, dass einige der gut gemeinten Datenschutz-Vorschriften völlig unpraktikabel sind. Sie schaden massiv Mittelständlern und Vereinen.“

Die MIT fordert, dass bundesdeutsche Gesetze umgehend angepasst werden, die schärfer sind als nach EU-Recht nötig. Die Datenschutzbehörden müssten nach dem Scharfschalten der Verordnung am 25. Mai diesen Jahres Augenmaß bewahren: Sanktionen sollen erst bei wiederholten Verstößen verhängt werden. Zudem soll ein Datenschutzbeauftragter erst ab 50 Mitarbeitern verpflichtend sein. „Es muss insgesamt Erleichterungen insbesondere für kleine Betriebe, Freiberufler, Vereine und Organisationen mit hauptsächlich ehrenamtlich Engagierten geben“, so Mittelstandschef Lange.

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