… sich das Unfallrisiko beträchtlich. Treten während der Fahrt keine Anzeichen von Fahrunsicherheit auf, wird dieser Verstoß - je nachdem, ob es sich um einen Erstverstoß oder um eine Wiederholungstat handelt - mit vier Punkten, einer Geldbuße bis zu EUR 1.500.- sowie einem Fahrverbot bis zu drei Monaten geahndet.
Liegt aber Fahrunsicherheit vor, ist der Fahrer mit sieben Punkten "dabei". Hinzu kommt eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie der Entzug des Führerscheins für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren oder auf Dauer. Gleiches gilt …
… Die Hansestadt Hamburg dagegen verzeichnet regelmäßig Straßenlärm auf ihren Hauptverkehrsstraßen, der zwischen 60 und 65 Dezibel beträgt. Klagen der betroffenen Anwohner vorausgesetzt, wären Entscheidungen, die erhebliche Einschränkungen des Kfz-Verkehrs bis hin zu Fahrverboten vorsehen, gut denkbar. Jedenfalls wären derart einschneidende Maßnahmen eher wahrscheinlich als bei der aktuell bekannten Richtlinie zur Feinstaub-Konzentration.
Bereits jetzt beraten Experten, mit welchen Maßnahmen die künftige Richtlinie umgesetzt und eingehalten werden …