… und erfolgsabhängig honoriert werden. Letztendlich gibt es für die Durchführung von Immobiliendienstleistungen gottlob keinen Kontrahierungszwang: Alle Marktteilnehmer und der Makler entscheiden vollkommen frei, ob und wie sie zusammenkommen.
Deshalb halte ich auch nichts vom Bestellerprinzip, also der Vorgabe, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt. Denn praxisbezogen ist das eine Mogelpackung: Jede Marktpartei hat ihr Budget. Bei Überschreiten scheitert der Vertragsabschluss.
Wenn beispielsweise der Vermieter oder Verkäufer als …
Immobilienmakler sollen nach dem Willen der großen Koalition künftig nur noch dann von Mietern bezahlt werden, wenn diese den Makler mit der Wohnungssuche beauftragt haben. Beauftragt der Vermieter einen Makler, so soll er ihn künftig auch allein bezahlen. Dieses Bestellerprinzip wird jedoch der "tatsächlich vorherrschenden Situation nicht gerecht", schreibt Markus Nohn von der Frankfurter ImmoConcept GmbH in einem Beitrag für die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift "Privates Eigentum". Der Plan berge Risiken und Nachteile für Mieter wie für Vermieter.
Makler …
Im Minutentakt unterschreiben derzeit Makler und Immobilieninteressierte die Petition des Immobilienverbandes Deutschland mit dem Titel "Gegen die Einführung des Bestellerprinzips". Home Estate 360, Mitglied im IVD, stellt die zentralen Argumente des Interessenverbandes vor und Manfred Hildebrandt, Geschäftsführer der Home Estate 360, kommentiert mit Blick auf den Berliner Markt.
Existenzgefährdung des Berufsstands Makler
Der IVD befürchtet mit dem geplanten Bestellerprinzip erhebliche Verdienstausfälle für Makler, die bis zur Zerstörung der Existenzgrundlage …
… Maßnahme sei ein geeignetes Mittel, um die partielle Wohnungsnot einzudämmen. Das ist das Ergebnis einer Ad-Hoc-Umfrage von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale. Anderen Punkten des Pakets, wie der möglichen Einführung einer Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip, stehen die Immobilienprofis hingegen kritisch gegenüber.
Die Regierung hatte 2006 die degressiven Abschreibungsmöglichkeiten für den Neubau von Mietwohnungen ersatzlos gestrichen, so dass es keine steuerliche Förderung für Investoren mehr gab. SPD und Union diskutieren …
Die Immobilienwirtschaft ist in heller Aufruhr. Daher veröffentlicht der BVFI eine Expertise und wendet sich jetzt an die Vorsitzenden der vermeintlichen Regierungsparteien und die Mitglieder der zuständigen Arbeitsgruppe.
Politiker und Medien reden vom „Bestellerprinzip“ i.S. Maklerprovision und von einer „Mietpreisbremse“. Doch je mehr man sich mit dem Thema beschäftigt, umso mehr kommt man zu dem Ergebnis, dass hier eine ungerechtfertigte Kampagne gegen den ehrenwerten Kaufmannsberuf des Immobilienmaklers und gegen Immobilieneigentümer Stimmung …
Debatte über Bestellerprinzip
Seit geraumer Zeit wird darüber debattiert, wer denn wohl die durch die Vermittlung eines Mieters entstehenden Kosten zu übernehmen hat. Sollte es der Wohnungseigentümer oder doch eher der zukünftige Mieter sein?
Es bleibt abzuwarten, inwieweit der Gesetzgeber in etablierte Marktgegebenheiten eingreifen wird, aber folgende Fakten sind hierbei zu berücksichtigen:
(1.) Der gesamte Vermietungsprozess einer Immobilie ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Beginnend mit der korrekten Ermittlung des bestmöglichen Mietpreises …
Die OTTO STÖBEN – Makler begrüßen das Besteller-Prinzip
Die Pläne der Koalition sehen für die Makler zukünftig das Bestellerprinzip vor. Das schleswig-holsteinische Maklerunternehmen OTTO STÖBEN praktiziert die einseitige Verkäuferprovision schon seit über 20 Jahren erfolgreich am Markt.
Dass es sich hierbei auch international um ein bewährtes Modell handelt, zeigt der Blick über die Grenzen. Europaweit wird nur die einseitige Provision praktiziert. In Dänemark ist es sogar untersagt, neben der Verkäufer- auch eine Käuferprovision zu nehmen.
Die …
… sich momentan wohl die Meinung durch, dass der jeweilige Auftraggeber den Makler bezahlen muss. Das kann allerdings auch der Mieter sein, der einen Makler mit der Suche einer Wohnung beauftragt, weil ihm selbst die Zeit dazu fehlt. Man spricht hier vom Bestellerprinzip. Ich persönlich finde dies recht einleuchtend.
Marc von Lüpke: Ist das Bestellerprinzip denn besser als die momentane Regelung?
Henning Evers: Also, „besser“ ist sicher die falsche Frage. Denn für Mieter oder Vermieter ist es immer „besser“, wenn der andere den Makler bezahlen muss. …