Seit dem 01.11.2007 müssen Finanzdienstleister die Gesetzesänderungen (u.a. WpHG, BörsG und KWG) beachten, welche die nationale Umsetzung der MiFID nach sich gezogen hat. Die Gesetzesänderungen haben zahlreiche detaillierte Vorgaben an die Organisationsstruktur der Finanzdienstleister gemacht. Auch an die Kundeninformation und die Auftragsdurchführung werden höhere Ansprüche als bisher gestellt. Die Umsetzung und kontinuierliche Überwachung hat eine unabhängige Stelle wahrzunehmen, welche mit der Compliance Funktion beauftragt ist (§33 WpHG).…
Den endgültigen Startschuss zur Einrichtung einer Compliance Abteilung innerhalb deutscher Banken und Finanzdienstleistungsinstitute gab das 2. Finanzmarktförderungsgesetz vom 26.07.1994. Mit der Schaffung des Wertpapierhandelsgesetzes wurden z. B. erstmalig die „freiwilligen Insider-Handelsrichtlinien“ in einen gesetzlichen Rahmen gefasst. Unternehmen, welche sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kunden, Partnern und Mitarbeitern bewusst waren, haben daher ein eigenes Compliance Konzept entwickelt.
Dieses Konzept dient dazu, gesetzliche…
15.10.2007
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