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SUGEMA Seminare & Beratung gmbH

SUGEMA Seminare & Beratung gmbH

SUGEMA Seminare & Beratung, Marcobrunnerstr. 7, 65197 Wiesbaden, www.sugema.de Tel.: 0611-449058, Fax 0611-446431 oder per E-Mail unter w.jaenichen@sugema.de.

Über das Unternehmen

SUGEMA ist ein bundesweiter Veranstalter von Seminaren rund um das Gewerberaummietrecht mit Sitz in Wiesbaden. Die Seminare bieten immobilienspezifische Kompetenz für Immobilienprofis.

Aktuelle Pressemitteilungen von SUGEMA Seminare & Beratung gmbH
Bild: Gewerberaum-Mietrecht – Gewerbliches MietrechtBild: Gewerberaum-Mietrecht – Gewerbliches Mietrecht
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Gewerberaum-Mietrecht – Gewerbliches Mietrecht

Kaution zurückgehalten – Gewerberaummietverhältnis gekündigt Welche Rechtsfolgen kommen auf den Mieter zu, wenn die Kaution von diesem zurückgehalten oder gar überhaupt nicht geleistet wird? Der Sachverhalt: Der Vermieter verpflichtete sich, das Mietobjekt nach der vom Mieter vorgegebenen Baubeschreibung auszubauen. Im Gegenzug verpflichtete sich der Mieter das Objekt nach vollständiger Fertigstellung zu übernehmen und mit der Mietzahlung zu beginnen. Der Mieter verweigerte dann aber wegen der vorhandenen Mängel die Übernahme des Objektes …
01.08.2007
Bild: Gewerberaummietrecht – Gewerbliches MietrechtBild: Gewerberaummietrecht – Gewerbliches Mietrecht
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Gewerberaummietrecht – Gewerbliches Mietrecht

Die Betriebspflicht im Blickwinkel der geänderten Ladenöffnungszeit: Seit der Lockerung der Ladenschlusszeiten bzw. dem Wegfall des Ladenschlussgesetzes besteht Unsicherheit, wie die vertraglichen Regelungen zur Betriebspflicht auszulegen sind, wenn sich diese auf die gesetzlichen Ladenschlusszeiten beziehen. Der Sachverhalt: Der Mieter mietete seit 1994 ein Ladengeschäft in einem Einkaufszentrum zum Betrieb eines Fotofachgeschäftes. Der Mietvertrag enthielt für den Mieter die Verpflichtung sein Geschäftslokal im Rahmen der gesetzlichen Best…
25.07.2007
Bild: Gewerberaummietrecht – Gewerbliches MietrechtBild: Gewerberaummietrecht – Gewerbliches Mietrecht
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Gewerberaummietrecht – Gewerbliches Mietrecht

Der starre Fristenplan und Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel – jetzt auch im Gewerberaummietverhältnis? Seit dem der für das Wohnraummietrecht zuständige 8. Senat beim Bundesgerichtshof entschieden hatte, dass die bis zu diesem Zeitpunkt gängige Fristenregelung (3-5-7 Jahre) zur Durchführung von Schönheitsreparaturen unwirksam ist, stellt sich auch für das Gewerberaummietverhältnis die Frage, ob starre Fristenpläne zu einer unangemessenen Benachteilung des Gewerberaummieters führen. Vorreiter dieser Denkweise, dass die Rechtssprec…
17.07.2007
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