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Täglich verlassen tausende von Steuerbescheiden die Finanzverwaltung. Dass dabei Fehler unterlaufen, ist angesichts der Menge und nicht zuletzt wegen des komplexen Steuerrechts nicht weiter verwunderlich.
Machen Sie von Ihrer Einkommensteuererklärung daher unbedingt eine Kopie. Sobald Sie Ihren Steuerbescheid erhalten, vergleichen Sie sämtliche Inhalte mit der angefertigten Kopie.
Sollten Sie Abweichungen feststellen, legen Sie direkt Einspruch ein. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten. Für die Einlegung des Einspruchs haben Sie einen Mona…
Bei Ihrer nächsten Gehaltsrunde sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass dieser die Kosten für den Kindergarten übernimmt. Die Zahlungen sind dann steuerfrei. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass es sich hierbei um zusätzlich zum ohnehin schon geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen Ihres Arbeitgebers handelt. Die Umwandlung von Barlohn in solche Leistungen wird nämlich nicht mit der Steuerfreiheit belohnt.
Unerheblich ist, ob die Unterbringung und Betreuung in betrieblichen oder außerbetrieblichen Kindergärten erfol…
Bei der Ausstellung von Quittungen für Fachliteratur sollten Sie darauf achten, dass die Belege in Ordnung sind. Auf der Rechnung muss der Titel des Fachbuches oder der Fachzeitschrift stehen. Häufig schreiben die Buchhändler Fachliteratur auf den Beleg. Hier können Sie Probleme mit dem Finanzamt bekommen, weil dieser Begriff eine Beurteilung durch die Behörde nicht zulässt. Weitere Steuertipps und einen kostenlosen Newsletter erhalten Sie auf www.steuerexperte.de
Martin Hilbertz
Marienstr. 45
56567 Neuwied
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Krankenhaus, Zahnarzt und Apotheke: Heute wird man fast überall zur Kasse gebeten. Ein kleiner Trost: Diese Ausgaben können Sie gegebenenfalls als "außergewöhnliche Belastungen" von der Steuer absetzen. Allerdings erst nach Abzug eines "zumutbaren Eigenanteils". Dieser hängt vom Familienstand und vom Gesamtbetrag der jährlichen Einkünfte ab.
Rechnet man alle Ausgaben im Rahmen "außergewöhnlicher Belastungen" zusammen, wird die Zumutbarkeitsgrenze oft sehr schnell überschritten, und es können Steuern gespart werden. Eingetragen werden die "a…
Viele Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber Spesen für Dienstreisen steuerfrei erstattet. Je nach Abwesenheitsdauer sind dies 6, 12 oder 24 Euro pro Tag.
Viele wissen jedoch nicht, dass der Arbeitgeber diese Beträge in doppelter Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen kann. Der Arbeitgeber muss den zusätzlichen Betrag mit 25 % pauschal versteuern, er spart auf der anderen Seite aber den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Besonders bei Auslandsdienstreisen lohnt sich diese Regelung. Hier gelten weitaus höhere Tagessät…
Vorteile aus der privaten Nutzung von Telefonen, Handys, Internetzugängen und Computern des Arbeitgebers sind steuerfrei. Dies gilt auch für Verbindungsentgelte. Es kommt nicht darauf an, ob sich die Geräte im Betrieb des Arbeitgebers oder im Haushalt des Arbeitnehmers befinden. Entscheidend ist auch nicht, wie hoch der private Nutzungsanteil ist.
Zu beachten ist jedoch, dass das Gerät im Eigentum des Arbeitgebers bleibt, dem Arbeitnehmer also nur leihweise überlassen wird. Der Arbeitgeber kann somit dem Arbeitnehmer leihweise einen PC mit …
Zur Zeit wird in mehreren Verfahren versucht eine Erhöhung des Kindergeldes zu erreichen. Die Aktenzeichen der bei den Finanzgerichten anhängigen Verfahren lauten: Finanzgericht des Landes Brandenburg – 6 K 2294/03, Niedersächsisches Finanzgericht – 5 K 430/04 und 9 K 586/04.
Wahrscheinlich wird sich in einigen Jahren das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigen müssen. Um von einer eventuellen positiven Entscheidung profitieren zu können, muss gegen den Kindergeldbescheid innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Weisen …
09.09.2006
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