(openPR) Vorteile aus der privaten Nutzung von Telefonen, Handys, Internetzugängen und Computern des Arbeitgebers sind steuerfrei. Dies gilt auch für Verbindungsentgelte. Es kommt nicht darauf an, ob sich die Geräte im Betrieb des Arbeitgebers oder im Haushalt des Arbeitnehmers befinden. Entscheidend ist auch nicht, wie hoch der private Nutzungsanteil ist.
Zu beachten ist jedoch, dass das Gerät im Eigentum des Arbeitgebers bleibt, dem Arbeitnehmer also nur leihweise überlassen wird. Der Arbeitgeber kann somit dem Arbeitnehmer leihweise einen PC mit Monitor etc. für private Zwecke in der Wohnung des Arbeitnehmers zur Verfügung stellen.
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Martin Hilbertz
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