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Steuerberater Wolfgang Dill in Limburg

Steuerberater Wolfgang Dill in Limburg

Dill Revisions- und Betriebsberatungsgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft Lindenstr. 3 65553 Limburg – Dietkirchen Tel.: 06431 / 97 31 31 – 0 Fax: 06431 / 97 31 31 – 21 Pressekontakt: Satzbaustein GmbH redaktion@satzbaustein.de Tel. 0221/43082466

Über das Unternehmen

Ihr Steuerberater Wolfgang Dill in Limburg:
Steuerberatung, Jahresabschlüsse & mehr

Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie einen erfahrenen Steuerberater aus dem Raum Limburg suchen. Zu unseren Dienstleistungen für Sie gehören unter anderem: Steuererklärung für Privatpersonen, Jahresabschluss für Unternehmen, Finanzbuchhaltung und Lohnbuchführung, Erbschafts- und Nachfolgeberatung, Finanz- und Vermögensplanung und vieles mehr.

Mehr als „nur“ Beratung

Wir – das kompetente Team rund um Steuerberater Wolfgang Dill in Limburg – aber wollen (und können!) noch mehr für Sie tun. Nach sorgfältiger Analyse der Rahmenbedingungen und Potenziale erarbeiten wir gemeinsam mit unseren Mandanten eine persönliche Zukunftsvision. Bei deren Verwirklichung stehen wir helfend und beratend zur Seite. Dabei betrachten wir unsere Mandanten ganzheitlich im weiten Spektrum ihrer individuellen Bedürfnisse.

Deshalb liegt für uns die Qualität anspruchsvoller Steuerberatung in der zielorientierten und aktiven Gestaltung der finanziellen Zukunft unserer Mandanten.

Aktuelle Pressemitteilungen von Steuerberater Wolfgang Dill in Limburg
Bild: Alleinerziehend? So hilft Ihnen der Staat!
Steuerberater Wolfgang Dill in Limburg

Alleinerziehend? So hilft Ihnen der Staat!

Alleinerziehende haben Anspruch auf zahlreiche steuerliche Vorteile Ein Kind alleine groß zu ziehen ist alles andere als leicht. Gerade was die finanzielle Belastung angeht, bewegen sich Alleinerziehende oft am Limit. Das weiß auch auch der Staat – und will mit verschiedenen Leistungen und steuerlichen Vergünstigungen helfen. Mütter oder Väter, die ihre Kinder allein großziehen, können folgende Leistungen bzw. steuerliche Vergünstigungen beanspruchen: >>> Entlastungsbetrag Alleinerziehende haben einen Anspruch auf einen jährlichen Entlastu…
31.05.2017
Der Fiskus muss über den Gartenzaun hinaus helfen
Steuerberater Wolfgang Dill in Limburg

Der Fiskus muss über den Gartenzaun hinaus helfen

Was genau bedeutet „im Haushalt“? An dieser Frage konnte sich bei der Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in der Vergangenheit schnell ein Streit mit dem Finanzamt entzünden. Doch jetzt hat das Bundesfinanzministerium ein Machtwort gesprochen – zu Gunsten zahlreicher Steuerzahler. „Im Haushalt“ heißt nicht nur in den eigenen vier Wänden Unter anderem bestimmt das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem aktuellen Schreiben, dass „im Haushalt“ nicht zwangsläufig nur „innerhalb der eigenen vier Wände“ bedeut…
06.02.2017
So hilft der Fiskus bei der Kinderbetreuung
Steuerberater Wolfgang Dill in Limburg

So hilft der Fiskus bei der Kinderbetreuung

Sonderausgaben für Hort, Kindergarten & Co. Professionelle Kinderbetreuung kostet Geld. Aber: Eltern können die Kosten hierfür in ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Je nachdem kann so eine kräftige Steuerersparnis möglich sein. Ob nun beide Eltern nach der Geburt eines Kindes schnell wieder arbeiten möchten (bzw. müssen) oder ob das Kind bei einem alleinerziehendes Elternteil aufwächst: Eine professionelle Kinderbetreuung erleichtert heutzutage vielfach die Vereinbarung von Familie und Beruf. Doch die Unterbr…
07.11.2016
Bild: Beim Arbeitszimmer sieht der Bundesfinanzhof kaum noch Spielraum
Steuerberater Wolfgang Dill in Limburg

Beim Arbeitszimmer sieht der Bundesfinanzhof kaum noch Spielraum

Der Dauerstreit mit dem Finanzamt um das häusliche Arbeitszimmer dürfte bald endgültig vorbei sein – leider zu Ungunsten zahlreicher Steuerzahler, die daheim berufstätig sind. Der Bundesfinanzhof hat jetzt nämlich recht unmissverständlich deutlich gemacht, wie ein solcher Raum zu definieren ist und was hier alles passieren darf – und was nicht. Nach dem Urteil der obersten Finanzrichter reicht ein büromäßig eingerichteter Raum allein nicht mehr als Voraussetzung für ein häusliches Arbeitszimmer aus (BFH, Az. GrS 1/14). Vielmehr muss dieser R…
29.09.2016
Bild: Ausbildungskosten der Kinder sind keine Betriebsausgaben
Steuerberater Wolfgang Dill in Limburg

Ausbildungskosten der Kinder sind keine Betriebsausgaben

Eltern sind gesetzlich verpflichtet, ihren Kindern eine angemessene Berufsausbildung zu finanzieren. Deshalb können die Kosten für eine solche Erstausbildung in aller Regel nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Darauf wies jetzt in einem aktuellen Urteil wieder das Finanzgericht Münster hin. In dem entschiedenen Fall (FG Münster, Az. 4 K 2091/13 E) ging es um einen selbstständigen Unternehmensberater. Seine beiden Kinder studierten Betriebswirtschaftslehre bzw. „Business and Management“ und waren daneben im väterlichen Unternehm…
29.09.2016
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