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Sanitär Fritz

Sanitär Fritz

Franz Xaver Fritz Inhaber: Karl-Hans Petersen-Fritz, e.K Brücklesbünd 4 77654 Offenburg Fon: 0781.78-77-11 Fax: 0781.78-77-50 info@fritz-sanitaer.de www.fritz-sanitaer.de

Über das Unternehmen

Sanitär Fritz – Zukunft erlebenSanitär Fritz in

Offenburg – die Spezialisten für perfekte Traumbäder, sparsame Heizungen, Gartenbewässerung und Sanitärtechnik. Besonders im Fokus steht das Thema Energiesparen. Wenn es um Technik rund ums Haus geht, ist Sanitär Fritz Ihr idealer Partner. Dafür steht Fritz, die Ente – das Markenzeichen von Sanitär Fritz.

Aktuelle Pressemitteilungen von Sanitär Fritz
Bild: Natürlich heizen mit Holz
Sanitär Fritz

Natürlich heizen mit Holz

Offenburg, 06. November 2015 – Warum das Heizen mit Holzpellets und Scheitholz so attraktiv ist, liegt auf der Hand: Holz ist ein regenerativer Energieträger und schont damit die Umwelt! Zudem stellen Pellets und Scheitholz eine sichere Versorgungsgrundlage dar, denn Gefahrenstoffe wie Öl oder Gas müssen nicht mehr Zuhause gelagert werden und man ist darüber hinaus unabhängig von Preisschwankungen beim Ölimport. Pellets: energieeffizientes heizen Zwei Kilogramm Pellets entsprechen einem Liter Heizöl und kosten 50 bis 55 Cent. Dieser Preis g…
06.11.2015
Bild: Geld vom Staat fürs Bad
Sanitär Fritz

Geld vom Staat fürs Bad

Bei den Begriffen altersgerechtes und barrierefreies Badezimmer sträuben sich vielen die Nackenhaare. Man denkt sofort an unschöne Haltegriffe und an weißgekachelte Nasszellen. Aber erstens gibt es längst schöne und gleichzeitig praktische Lösungen. Und zweitens hat der Staat für den barrierearmen Umbau des Badezimmers Zuschüsse parat. Mit Hilfe der App „Check Altersgerecht Umbauen“ für Tablets lässt sich der Ist-Zustand des Badezimmers, sogar des ganzen Hauses – aufzunehmen. Diese Daten können über die App mit den staatlichen Vorgaben abge…
01.09.2015
Achtung, Hausbesitzer müssen Strafe zahlen
Sanitär Fritz

Achtung, Hausbesitzer müssen Strafe zahlen

Offenburg, 6. August 2015 – Am 1. Juli 2015 trat das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg in Kraft. Bisher machte dieses Landesgesetz es zur Auflage, bei bereits bestehenden Gebäuden zehn Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Dieser Prozentsatz wurde nun auf 15 Prozent erhöht. Grundsätzlich betrifft das EWärmeG alle Eigentümer, deren Häuser vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden und deren Wohn- bzw. Nettogrundfläche mehr als 50 m2 beträgt. Das Landesgesetz stellt die Erweiterung des Bundes…
06.08.2015
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