Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Kröll
Wir erstellen Wertgutachten über Immobilien. Die von uns ermittelten Verkehrswerte, Marktwerte oder Beleihungswerte dienen als Grundlage in zahlreichen Fällen: Erbschaft, Scheidung, Verkauf, Bes
Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist in aller Munde. Sie soll die etwas in die Jahre gekommene Wertermittlungsverodnung, die noch aus dem Jahr 1988 stammt, ablösen. Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch eine Modernisierung und Verschlankung des Wertermittlungsrechts. Zudem soll die Wertermittlung an die Anforderungen des Immobilienmarktes angepasst werden. Internationale Aspekte sollen im so genannten DCF-Verfahren berücksichtigt werden.
Noch ist die ImmoWertV nicht rechtskräftig. Man erwartet das Inkrafttreten Mitte 2…
Das Internet hat die Verkehrswertermittlung verändert. So ist beispielsweise die Informationsbeschaffung wesentlich einfacher und schneller geworden. Dauerte es vor 10 Jahren noch mehrere Tage bis die erforderlichen Informationen vorlagen, genügt heute ein Klick und die Download-Datei landet in Sekundenbruchteilen auf dem eigenen PC. Die youvalue GbR nutzt die rasanten Möglichkeiten des Internets, um wichtige digitale Produkte zur Immobilienbewertung bereitzustellen. Durch die sofortige Downloadmöglichkeit haben die Kunden zu jeder Zeit und a…
Im Streitfall wird sehr häufig ein Wertgutachten erstellt, um den Streit über den Verkehrswert der Immobilie gütlich zu regeln. Das Gegenteil ist aber oft der Fall: Eine der beteiligten Parteien fühlt sich durch das Gutachten benachteiligt und bezweifelt die Richtigkeit des Gutachtens. Es kommt zu weiterem Streit über den richtigen Verkehrswert.
In derartigen Fällen sollte man das strittige Wertgutachten von renommierten Sachverständigen überprüfen lassen. Ein wirklicher Experte erkennt auf den ersten Blick, ob ein Gutachten fehlerhaft ist. …
Zahlreiche Erben und deren Steuerberater kennen den § 198 des Bewertungsgesetzes nicht. Dabei handelt es sich um eine Vorschrift, mit der sich erhebliche Steuerbeträge sparen lassen. Warum?
Wird eine Immobilie vererbt oder verschenkt, richtet sich die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer nach dem Verkehrswert der Immobilie. Dieser wird vom Finanzamt nach einem pauschalen Berechnungsverfahren ermittelt. Aufgrund der pauschalen Regelungen kommt es jedoch sehr häufig vor, dass spezielle wertmindernde Faktoren nicht berücksichtigt werden. Der …
Im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen wird in Deutschland Jahr für Jahr ein großes Immobilienvermögen auf die Nachkommen übertragen. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Staat hat diese Eigentumsübertragungen als lukrative Geldquelle (neu) entdeckt. Er nutzt die neuen gesetzlichen Regelungen und bittet die Erben und Beschenkten über die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer zur Kasse.
Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Verkehrswert (Marktwert) der übertragenen Immobilie. Dieser wird vom Finanzamt nach…
04.02.2009
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