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Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt

Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt

Kontakt: Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt Königstraße 50 30175 Hannover Telefon: 0511 / 600 988 – 55 Telefax:0511 / 600 988 – 54 Email: info @ rechtsanwalt-bendfeldt.de Homepage: www.rechtsanwalt-bendfeldt.de

Über das Unternehmen

Zur Person:
Rechtsanwältin Gesa Bendfeldt ist 1965 in Hamburg geboren, Abitur 1985 in Hamburg, Kaufmännische Ausbildung bei einer weltweit tätigen Spedition in Hamburg, Studium der Rechtswissenschaften mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt in Hannover, Referendariat ebenfalls mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt u.a. amArbeitsgericht und Landesarbeitsgericht, nach dem 2. Staatsexamen 9 Monate Steuerrechtslehrgang mit anschließendem Praktikum bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, seit Juni 1999 Zulassung als Rechtsanwältin, seit Mai 2000 Tätigkeit im Bereich Verbraucherrecht, seit Juni 2004 Zulassung bei den Oberlandesgerichten und derzeit Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht.

Aktuelle Pressemitteilungen von Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt
Trotz Ausgleichsklausel bleibt Rückzahlungsanspruch grundsätzlich bestehen
Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt

Trotz Ausgleichsklausel bleibt Rückzahlungsanspruch grundsätzlich bestehen

Trotz Ausgleichsklausel bleibt Rückzahlungsanspruch grundsätzlich bestehen Rechtsgrundsatz Bei Vereinbarung einer Ausgleichsklausel bleibt der Anspruch des Arbeitgebers aus Arbeitgeberdarlehen regelmäßig bestehen. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.01.2011, Az.. 10 AZR 873/08). Sachverhalt Arbeitnehmer B ist bei Arbeitgeber A beschäftigt. B erhält von A ein Arbeitgeberdarlehen. Einvernehmlich wird von B und A der Sachverhalt bestätigt. Alle an dem bestehenden Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abzuleitenden Ansprüche werden nach der …
15.08.2011
Bild: Minijob oder Geringfügiges BeschäftigungsverhältnisBild: Minijob oder Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis
Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt

Minijob oder Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis

Was ist eigentlich ein Minijob und was ist bei den Minijobs oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zu beachten? Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis liegt zum Einen vor, wenn der Beschäftigte regelmäßig nicht mehr als 400,00 EUR monatlich verdient. Dabei gibt es keine zeitliche Begrenzung. Ein solches geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ist auch neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung möglich. Dabei werden mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zusammengerechnet. Wird dabei die 400,00 EUR – Gr…
02.02.2011
Bild: Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte PersonengruppenBild: Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen
Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt

Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen

Jeder Arbeitnehmer, der länger als 6 Monate in demselben Betrieb oder Unternehmen beschäftigt ist, genießt sofern der Arbeitgeber in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer (bei Arbeitsverhältnissen, die vor dem 01.01.2004 begonnen haben mehr als 5 Arbeitnehmer) beschäftigt, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Darüber hinaus genießt eine Reihe von Personengruppen, die hier kurz dargestellt werden sollen, besonderen Kündigungsschutz: Für Schwangere gilt gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Mutterschutzgesetz während der Schwangerschaft und bis zu…
02.02.2011
Bild: Steuerrecht AlterseinkünfteBild: Steuerrecht Alterseinkünfte
Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt

Steuerrecht Alterseinkünfte

Durch das Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber mit Wirkung vom 1. Januar 2005 die Besteuerung von Alterseinkünften neu geregelt. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskassen oder aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen wurden früher stets nur mit dem so genannten “Ertragsanteil” besteuert. Beamtenpensionen unterlagen hingegen in vollem Umfang der Besteuerung, waren aber beitragsfrei. Diese Praxis hatte das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom März 2002 wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsg…
02.02.2011
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