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Rechtsanwalt Michael Weber-Blank NLP M.

Rechtsanwalt Michael Weber-Blank NLP M.

Rechtsanwalt Weber-Blank NLP M. Fuhrberger Straße 5 30625 Hannover Tel.: 0511 53 460 223 Fax: 0511 53 460 220 www.weber-blank.de info@weber-blank.de

Über das Unternehmen

Rechtsanwalt Michael Weber-Blank NLP M. ist heute Geschäftsführender Partner der Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Hannover. Er ist Leiter der Abteilung für Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht und ein erfahrener Praktiker.

Schon zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit hat er konsequent den Schwerpunkt im Bereich Steuerrecht und Steuerstrafrecht gesetzt.

Nach seiner 5-jährigen Berufstätigkeit in der Finanzverwaltung im Bereich Betriebsprüfung und Steuerfahndung hat er sich als Rechtsanwalt selbständig gemacht und als Dozent für Steuerrecht und in der Steuerberaterausbildung gearbeitet.

Seit 1997 arbeitet er ausschließlich als Verteidiger und Dozent im Bereich Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht.

Er hält bundesweit Vorträge zu steuerstrafrechtlichen Themen etwa bei PriceWaterhouse Coopers, DIS AG, Sparkassen- und Giroverband, in der Versicherungswirtschaft sowie dem Verein Niedersächsischer und Bremer Strafverteidiger (VNBS), dessen Mitglied er ist.

Aktuelle Pressemitteilungen von Rechtsanwalt Michael Weber-Blank NLP M.
Bild: Ehrenamtliche Vereinsarbeit – Das Haftungsrisiko für Vereinsvorstände wird weitgehend unterschätztBild: Ehrenamtliche Vereinsarbeit – Das Haftungsrisiko für Vereinsvorstände wird weitgehend unterschätzt
Rechtsanwalt Michael Weber-Blank NLP M.

Ehrenamtliche Vereinsarbeit – Das Haftungsrisiko für Vereinsvorstände wird weitgehend unterschätzt

Trotz der Einführung des § 31 a BGB im Jahr 2009 ist die Gefahr für Vereinsvorstände, für Fehler finanziell zu Verantwortung gezogen zu werden, deutlich gestiegen. Schon in einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahre 1998 (v. 23.06.1998, VII R 4/98) hatte der BFH entschieden, dass auch ehrenamtliche Vorstände für Steuerschulden haftbar gemacht werden können. Die Rechtsprechung zu diesem Thema hat sich in den letzten Jahren stetig verschärft. Inzwischen gibt es Verurteilungen von Vorständen wegen Haftung für Steuerschulden und …
18.11.2010
Bild: Schweiz zahlt Steuern deutscher Anleger – Das Abkommen mit Deutschland ist auf der ZielgeradenBild: Schweiz zahlt Steuern deutscher Anleger – Das Abkommen mit Deutschland ist auf der Zielgeraden
Rechtsanwalt Michael Weber-Blank NLP M.

Schweiz zahlt Steuern deutscher Anleger – Das Abkommen mit Deutschland ist auf der Zielgeraden

Seit Monaten finden zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland Verhandlungen darüber statt, wie zwischenstaatlich mit Schwarzgeldkonten und Fällen von Steuerhinterziehung umzugehen ist. Sicher scheint, dass der Informationsaustausch im sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu Lasten deutscher Steuersünder verschärft werden wird und Steuernachzahlungen zu erwarten sind. Unklar ist aber weiterhin, ob die Schweiz zukünftig Namen von Kontoinhabern insgesamt, im Einzelfall oder gar nicht an den deutschen Fiskus übermitteln wird…
28.10.2010
Bild: Riskante Selbstanzeige bei Beamten – Finanzverwaltung erlaubt Weitergabe von Informationen an den DienstherrnBild: Riskante Selbstanzeige bei Beamten – Finanzverwaltung erlaubt Weitergabe von Informationen an den Dienstherrn
Rechtsanwalt Michael Weber-Blank NLP M.

Riskante Selbstanzeige bei Beamten – Finanzverwaltung erlaubt Weitergabe von Informationen an den Dienstherrn

Nachdem die Selbstanzeigewelle in Deutschland unverändert anhält, hat sich das Bundesfinanzministerium (BMF) Anfang 2010 erneut mit dem Thema der Zulässigkeit der Weitergabe von Selbstanzeigedaten an andere Behörden beschäftigt. Ein neues BMF-Schreiben vom 12.03.2010 (Az. BMF IV A 3 – S 0130/08/10006) regelt nun, wie diese Fälle zukünftig zu behandeln sind. Das Problem besteht darin, dass Beamte, die eine Selbstanzeige gemäß § 371 Abgabenordnung (AO) abgeben zwar straffrei ausgehen, soweit es die Steuerhinterziehung betrifft. Da ein Beamter …
11.08.2010
Bild: Banken haften nicht bei Steuerhinterziehung ihrer Kunden - Beihilfe nur bei namentlicher BenennungBild: Banken haften nicht bei Steuerhinterziehung ihrer Kunden - Beihilfe nur bei namentlicher Benennung
Rechtsanwalt Michael Weber-Blank NLP M.

Banken haften nicht bei Steuerhinterziehung ihrer Kunden - Beihilfe nur bei namentlicher Benennung

Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 18.02.2010 (Az.: 8 K 4290/06 H) einen ersten Testfall der Finanzverwaltung zur Haftung von Kreditinstituten abgewiesen. Mit Haftungsbescheiden gegen ein Kreditinstitut wollte die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eine Bank für einen Steuerausfall bei 1.149 nicht ermittelbaren Kunden in Haftung nehmen, die 1993 Zinseinnahmen aus Tafelpapieren nicht versteuert haben sollen. Die Steuerhinterziehung der Kunden ist nie aufgeklärt worden, weil die Kunden namentlich nicht ermittelt werden konnten. D…
23.07.2010
Bild: Jetzt kommen die Bankmitarbeiter dran – Credit Suisse wegen Steuerhinterziehung durchsuchtBild: Jetzt kommen die Bankmitarbeiter dran – Credit Suisse wegen Steuerhinterziehung durchsucht
Rechtsanwalt Michael Weber-Blank NLP M.

Jetzt kommen die Bankmitarbeiter dran – Credit Suisse wegen Steuerhinterziehung durchsucht

Die ersten Bankmitarbeiter haben noch während der Durchsuchung ihrer Filiale angerufen und um Hilfe gebeten. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt federführend bei Filialen der Credit Suisse in Berlin, Bielefeld, Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, Nürnberg, Regensburg, Stuttgart und München. Der Vorwurf: Beihilfe zur Steuerhinterziehung der Kunden durch gezieltes Verstecken der Gelder in der Schweiz. Anlass der Durchsuchung ist der in Kreisen der Finanzverwaltung schon lange bestehende Verdacht der Be…
19.07.2010
Bild: Steuererklärung 2009 – Haben Sie nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland?Bild: Steuererklärung 2009 – Haben Sie nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland?
Rechtsanwalt Michael Weber-Blank NLP M.

Steuererklärung 2009 – Haben Sie nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland?

Erstmals ist in den Steuererklärungsvordrucken 2009 ist in Zeile 108 die Frage enthalten, ob der Stpfl. „nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland“ unterhält. Die Frage nach den Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland resultiert aus dem im Jahr 2009 verabschiedeten Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz. Sie ist wohl Folge der anhaltenden Diskussion über nichterklärte Kapitaleinkünfte in der Schweiz , Liechtenstein und Luxemburg. Offenbar wollte der Fiskus die Stpfl. nun deutlich darauf hinweisen, dass auch …
07.07.2010
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