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Rechtsanwälin Ilona Reichert

Rechtsanwälin Ilona Reichert

Ilona Reichert Rechtsanwältin Sophienstrasse 12 76530 Baden-Baden 07221/9736510 www.rechtsanwaeltin-reichert.de

Über das Unternehmen

Frau Rechtsanwältin Ilona Reichert bietet Rechtsberatung in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere im Arbeitsrecht, Ehe- und Familienrecht, Mietrecht für Wohnungen und Gewerbeeinheiten sowie im Kauf- und Vertragsrecht.

Frau Rechtsanwältin Ilona Reichert versteht sich als juristische Beraterin, die langjährige Erfahrung und fundierte Qualifikation mit Kreativität sowie hoher Einsatzbereitschaft verbindet. Die persönliche und engagierte Betreuung jedes einzelnen Mandanten hat für sie absolute Priorität. Die Stärke ihrer Kanzlei liegt im direkten Kontakt zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Sie nimmt sich für jedes Anliegen ihrer Mandanten die nötige Zeit. Eine Massenabfertigung findet in ihrer Kanzlei nicht statt. Ihre Rechtsberatung hat immer die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mandanten im Blick. Nicht der langjährige Rechtsstreit, sondern die vernünftige Lösung steht im Focus ihrer Tätigkeit. Durch ihre langjährige Erfahrung und die fortwährende Ergänzung ihrer juristischen Kenntnisse durch Zusatzausbildungen und besondere Qualifikationen gelingt Frau Rechtsanwältin Ilona Reichert eine fundierte, umfassende und zielorientierte Leistung gegenüber ihren Mandanten, die sie bundesweit vor allen Amts-, Land- oder Oberlandesgerichten vertritt.

Aktuelle Pressemitteilungen von Rechtsanwälin Ilona Reichert
Bild: Rechte des ReisendenBild: Rechte des Reisenden
Rechtsanwälin Ilona Reichert

Rechte des Reisenden

Zurück aus dem Urlaub und die gebuchte Reise hat die an sie gestellten Erwartungen nicht erfüllt. Dieser Überblick über das Reiserecht soll Ihnen aufzeigen, welche Rechte Ihnen zustehen. Nach dem Reisevertragsrecht hat der Reisende folgende Gewährleistungsrechte: 1. Anspruch auf Abhilfe Bereits einfache Reisemängel, die die Grenze der bloßen Unannehmlichkeit übersteigen, führen zum Abhilferecht des Reisenden aus § 651c Abs. 2 BGB. Ein Abhilfeverlangen setzt voraus, dass der Reisende den Mangel konkret bestimmt und dessen Beseitigung unter …
09.06.2009
Bild: Reform des VersorgungsaugleichsBild: Reform des Versorgungsaugleichs
Rechtsanwälin Ilona Reichert

Reform des Versorgungsaugleichs

Die Reform des Versorgungsausgleichs regelt die Verteilung von Rentenanrechten zwischen Ehegatten nach einer Scheidung neu. Das bisherige Recht hatte zahlreiche Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten mit sich gebracht. Das neue Recht soll für mehr Gerechtigkeit und Klarheit sorgen, indem es die Chancen und Risiken der jeweiligen Versorgung gleichermaßen auf beide Ehepartner verteilt. Mit der Reform soll erreicht werden, dass zukünftig jedes in der Ehe aufgebaute Versorgungsanrecht gesondert im jeweiligen Versorgungssystem zwischen den Ehegatt…
13.05.2009
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