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mak Anwaltskanzlei

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mak Anwalts- und Steuerkanzlei Menzel · Amarotico RA GmbH Dalbergsweg 21 99084 Erfurt www.mak-anwaltskanzlei.de Tel: 0361/6791-0 Fax: 0361/6791-100 mail: info@mak-anwaltskanzlei.de Ansprechpartner: RA Michael Menzel

Über das Unternehmen

Die mak Anwaltskanzlei ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Erfurt, Thüringen. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit haben wir dem Anlegerschutz gewidmet. Ständig aktuelle News aus diesem Bereich wie auch dem Steuerrecht, Immobilienrecht und Ve

Aktuelle Pressemitteilungen von mak Anwaltskanzlei
Bild: Finanzmarktstabilisierungsfonds - Rettet nicht nur BankenBild: Finanzmarktstabilisierungsfonds - Rettet nicht nur Banken
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Finanzmarktstabilisierungsfonds - Rettet nicht nur Banken

Die Bundesregierung schlägt zur Stabilisierung des Finanzmarktes nunmehr das Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMStG) vor. Dieser Gesetzentwurf (Stand 15.10.2008) sieht vor, dass der Fonds der Stabilisierung des Finanzmarktes durch Überwindung von Liquiditätsengpässen und durch Schaffung der Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Eigenkapitalbasis von Instituten im Sinne des § 1 Abs. 1 b des Kreditwesengesetzes dient. § 1 Abs. 1 b des Kreditwesengesetzes beschreibt, wer im Sinne dieses Gesetzes Institute sind. …
15.10.2008
Bild: Finanzkrise war absehbar, da Banken offensichtlich über kein ausreichendes Risikomanagement verfügenBild: Finanzkrise war absehbar, da Banken offensichtlich über kein ausreichendes Risikomanagement verfügen
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Finanzkrise war absehbar, da Banken offensichtlich über kein ausreichendes Risikomanagement verfügen

Die mak Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Menzel, hatte bereits in ihrer Pressemitteilung vom 20.08.2007 darauf hingewiesen, dass die Deutschen Kreditinstitute ganz offensichtlich nicht über ein ausreichendes Risikomanagement verfügen. War doch vor einem Jahr schon absehbar, dass es zu einer Krise kommen wird. Die mak Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Menzel, hatte in ihrer Pressemitteilung vom 20.08.2007 ihre Verwunderung darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Deutschen Kreditinstitute auf die Immobilienkrise in den USA so schlecht vorbereitet waren…
10.10.2008
Bild: Hypothekenkrise war absehbar - Wirtschaftliche Schäden hätten vermieden werden könnenBild: Hypothekenkrise war absehbar - Wirtschaftliche Schäden hätten vermieden werden können
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Hypothekenkrise war absehbar - Wirtschaftliche Schäden hätten vermieden werden können

Es verwundert schon sehr, dass die Deutschen Kreditinstitute auf die Immobilienkrise in den USA so schlecht vorbereitet waren, war die Krise doch absehbar und schon seit langem angekündigt. Das "Center for Responsible Lending" hatte bereits im vergangenen Jahr eine Studie präsentiert, die erstmals den Markt für US-amerikanische Subprime-Hypothekarkredite umfassend untersucht. Bei dieser Art von Kreditvergabe handelt es sich um ein Kreditsegment, das in den 90er Jahren entstanden ist. In den USA wurden ohnehin auch für Kreditnehmer Hypothekark…
20.08.2007
Bild: Phoenix Kapitaldienst Anleger werden durch Insolvenzverwalter zur Kasse gebetenBild: Phoenix Kapitaldienst Anleger werden durch Insolvenzverwalter zur Kasse gebeten
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Phoenix Kapitaldienst Anleger werden durch Insolvenzverwalter zur Kasse gebeten

Der Insolvenzverwalter der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH fordert nunmehr von den Anlegern die Rückzahlung angeblicher Scheingewinne. Hierbei beruft sich er sich darauf, dass der vormalige Prokurist der Phoenix wegen Anlagebetruges zwischenzeitlich zu sieben Jahren und vier Monaten Haft verurteilt wurde und der Insolvenzverwalter deshalb angeblich berechtigt wäre, ausgezahlte Gewinne als sogenannte Scheingewinne zurückzufordern. Nach seiner Rechtsauffassung seien die erhaltenen Auszahlungen, die seinerzeit an die Anleger bezahlt wur…
05.03.2007
Bild: Chancen für übervorteilte Anleger durch BGH - Urteil vom 23.01.2007Bild: Chancen für übervorteilte Anleger durch BGH - Urteil vom 23.01.2007
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Chancen für übervorteilte Anleger durch BGH - Urteil vom 23.01.2007

Der Elfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nunmehr entschieden, dass der Lauf der Verjährungsfrist unter Einbeziehung subjektiver Voraussetzungen zu berechnen ist, so dass es für den Fristbeginn darauf ankommt, wann der Geschädigte von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste (Urteil des BGH vom 23.01.2007, Az: XI ZR 44/06). Damit sind für betrogene und getäuschte Anleger des grauen Kapitalmarkts die Chancen auch bei Vertragsabschlüssen vor 2002 noch…
30.01.2007
Bild: Schenkkreise und andere Schneeballsysteme werden trotz Rückforderungsrecht des Geldes weiter initiiertBild: Schenkkreise und andere Schneeballsysteme werden trotz Rückforderungsrecht des Geldes weiter initiiert
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Schenkkreise und andere Schneeballsysteme werden trotz Rückforderungsrecht des Geldes weiter initiiert

Zahlungen in Schenkkreise und andere Schneeballsysteme wie z.B. sog. Herzkreise oder Pyramidensysteme können in den allermeisten Fällen zurückgefordert werden. Durch das Urteil des BGH vom 10.11.2005 (Az: III ZR 72/05) angestoßen und durch das OLG Köln weitergeführt (Urteil vom 07.02.2006, Az: 15 U 157/05) haben die Empfänger von Geldleistungen nicht das Recht das Geld zu behalten - gleich ob es sich dabei um die Initiatoren des Schenkkreises oder Schneeballsystems handelt oder aber "nur" um Teilnehmer, die selbst wiederum Zahlungen geleistet…
26.01.2007
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