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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Gerald Ahlendorf Zuständig für die Pressearbeit der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein Südliche Ringstraße 5c 91126 Schwabach Tel: 09122 / 85688 E-Mail: g.ahlendorf@lohi.de

Über das Unternehmen

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen werd

Aktuelle Pressemitteilungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.: 35.000 Einsprüche gegen Kürzung der Pendlerpauschale
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.: 35.000 Einsprüche gegen Kürzung der Pendlerpauschale

Am 10. September schauen Millionen Pendler nach Karlsruhe. Dann wird verhandelt, ob die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungsgemäß ist. Viele Experten sind überzeugt, dass die Richter in Karlsruhe zugunsten der Pendler entscheiden. Bereits ergangene Urteile von Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof weisen darauf hin. Auch die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ist überzeugt, dass Karlsruhe im Sinne der Pendler urteilen wird. Bei dem Lohnsteuerhilfeverein waren mehr als die Hälfte der für die Mitglieder erstellten Steuererklärungen von der Kil…
08.09.2008
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert - Besteuerung von Abfindungen
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert - Besteuerung von Abfindungen

Trotz einer guten wirtschaftlichen Lage und sinkender Arbeitslosenzahlen ist das Thema Stellenabbau weiterhin aktuell. Um den Verlust des Arbeitsplatzes zumindest teilweise finanziell auszugleichen, werden in Aufhebungsverträgen oftmals Abfindungen festgelegt. Diese müssen grundsätzlich versteuert werden, unterliegen in vielen Fällen aber einen ermäßigten Steuersatz und bei entsprechender Gestaltung können weitere Steuervorteile entstehen. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hin. Der bundesweit tätige Lohnsteuerhilfeverein hat bereit…
25.07.2008
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert - Standesamt bringt Steuervorteile
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert - Standesamt bringt Steuervorteile

Hochzeit ohne Standesamt: Das soll nach dem neuen Personenstandsgesetz ab 2009 möglich sein. Wer sich jedoch lediglich in der Kirche das Ja-Wort gibt, verzichtet auf viele Steuervorteile. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hin. Der Grund: Aus steuerlicher Sicht sind die kirchliche und die Zivilehe nicht gleichgestellt. Ehepaare, die auf eine rein kirchliche Trauungszeremonie setzen, werden steuerlich wie Alleinstehende behandelt. Das bedeutet: Sie können zum Beispiel nicht vom Ehegattensplitting profitieren. Darüber hinaus erhalte…
16.07.2008
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert - Steuervorteile bei Spenden richtig ausschöpfen
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert - Steuervorteile bei Spenden richtig ausschöpfen

Um bürgerschaftliches Engagement zu stärken, hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr mit der Gemeinnützigkeitsreform Steuervorteile für Ehrenämter ausgebaut. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein, weist darauf hin, dass seit 2007 unter anderem höhere Spendenbeträge in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können. Die Grenze liegt bei 20 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens. Sind die Zuwendungen in Form von Spenden höher, werden sie automatisch auf das Folgejahr vorgetragen. Der Lohnsteuerhilfeverein rät dahe…
02.07.2008
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert - So wirkt sich die Abgeltungsteuer auf den Spargroschen aus
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert - So wirkt sich die Abgeltungsteuer auf den Spargroschen aus

Die Abgeltungsteuer, die ab dem 1. Januar 2009 gilt, soll vieles einfacher machen. Künftig werden Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne einheitlich mit 25 Prozent versteuert Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Mit der neuen Abschlagsteuer sind jedoch auch einige Änderungen bei bisherigen Ausnahmeregelungen verbunden. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein, aufmerksam. Damit der Spargroschen von Bausparern und Kleinanlegern vom Fiskus nicht angetastet wird, müssen Freistellungsaufträge oder Nichtver…
29.04.2008
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert - Pendlerpauschale 2007 - so geht’s
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert - Pendlerpauschale 2007 - so geht’s

Über die Rechtmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale entscheidet in den kommenden Monaten das Bundesverfassungsgericht. Entscheidet es zugunsten der Pendler können Millionen Steuerzahler für 2007 mit einer Erstattung rechnen. Immer mehr Steuerzahler sind aber verunsichert. Was muss ich jetzt tun, damit ich die Pendlerpauschale für 2007 bekomme? „Auf jeden Fall muss eine Steuererklärung für 2007 eingereicht werden. Wer zu einer Abgabe verpflichtet ist, hat dazu bis zum 31. Mai 2008 Zeit“, so Werner Lenk, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteue…
12.03.2008
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Minijobs - Verzicht auf Sozialabgabenfreiheit lohnt sich
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Minijobs - Verzicht auf Sozialabgabenfreiheit lohnt sich

Minijobs sind für Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. Lediglich der Arbeitgeber führt Pauschalbeträge in Höhe von 30 Prozent an den Fiskus ab. 15 Prozent beträgt der Anteil für die Rentenversicherung. Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert, lohnt es sich für Minijobber jedoch, auf die Sozialabgabenfreiheit zu verzichten und die Differenz zum gesetzlichen Rentenbeitrag (derzeit 19,9 Prozent) selbst zu tragen. So steigt die Altersrente. Gleichzeitig erwerben sie damit einen Anspruch auf die Riester-Förderung und auf das volle Le…
10.03.2008
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