(openPR) Hochzeit ohne Standesamt: Das soll nach dem neuen Personenstandsgesetz ab 2009 möglich sein. Wer sich jedoch lediglich in der Kirche das Ja-Wort gibt, verzichtet auf viele Steuervorteile. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hin. Der Grund: Aus steuerlicher Sicht sind die kirchliche und die Zivilehe nicht gleichgestellt.
Ehepaare, die auf eine rein kirchliche Trauungszeremonie setzen, werden steuerlich wie Alleinstehende behandelt. Das bedeutet: Sie können zum Beispiel nicht vom Ehegattensplitting profitieren. Darüber hinaus erhalten zusammen veranlagte Ehepaare eine höhere Versorgungspauschale und sie können außergewöhnliche Belastungen leichter geltend machen, weil die zumutbare Belastung geringer ist als bei Alleinstehenden.
Damit zum Eheglück auch das Steuerglück kommt, rät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., nicht auf das Standesamt zu verzichten. Selbst wenn das Ja-Wort vor dem Standesbeamten erst im Jahr nach der kirchlichen Trauung nachgeholt wird, verzichtet das frisch gebackene Ehepaar unter Umständen auf mehrere hundert Euro. Denn mit den Steuererleichterungen will der Gesetzgeber die Institution der Ehe und Familie finanziell unterstützen.
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