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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Gudrun Steinbach, Vorstand Riesstraße 17 • 80992 München T 089 27813113 • E g.steinbach@lohi.de • www.lohi.de Jörg Gabes, Pressereferent Werner-von-Siemens-Str. 5 • 93128 Regenstauf T 09402 503159 • H 0170 5752945 • E j.gabes@lohi.de

Über das Unternehmen

Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in mehr als 350 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 525.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG zeigen wir Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Aktuelle Pressemitteilungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Werbungskosten - auch für Rentner
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Werbungskosten - auch für Rentner

Über 20 Millionen Menschen bezogen 2012 in Deutschland Rente – Tendenz steigend. Dass auch sie im Regelfall eine Steuererklärung abgeben müssen, hat sich mittlerweile herumgesprochen. „Damit nicht unnötig Geld an den Fiskus verloren geht, lohnt es sich in jedem Fall, ein paar Tipps zu beachten. Zum Beispiel, auch Werbungskosten geltend zu machen“, weiß Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Genau wie zu Zeiten als Arbeitnehmer könne der steuerpflichtige Rentner bestimmte Kosten absetzen. „Zu den Werbungskosten von Rentne…
02.07.2013
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Viele Fortbildungskosten sind absetzbar
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Viele Fortbildungskosten sind absetzbar

Die Anforderungen im Berufsalltag verändern sich rasant. Wer im Job am Ball bleiben will, muss sich konsequent weiterbilden. Fortbildungskosten sind darum in den meisten Fällen steuerlich absetzbar. Doch nicht nur fachspezifische Seminare werden als Fortbildung anerkannt, informiert jetzt die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. „Die Bildungsmaßnahme muss durch den Beruf veranlasst sein“, erläutert Gudrun Steinbach, Vorstand des bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfevereins: „Sie muss den Beruf des Arbeitnehmers konkret fördern.“ Grundsätzlich gilt alles…
10.01.2013
Doppelte Haushaltsführung: Mit der Zweitwohnung Steuern sparen
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Doppelte Haushaltsführung: Mit der Zweitwohnung Steuern sparen

Eine zu große Entfernung zwischen Heimatort und Arbeitsstelle lässt sich für viele nur mit einem zweiten Wohnsitz bewältigen. Der Vorteil: Die Kosten dafür können im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung von der Steuer abgesetzt werden. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. „Ist die Wohnung am Arbeitsort bezogen, können Miete und Nebenkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden“, weiß Gudrun Steinbach von der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Auch Aufwendungen für die gängige Inneneinrichtung im Schlaf- und Wohnzimmer, im B…
24.04.2012
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Häusliches Arbeitszimmer richtig von der Steuer absetzen
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Häusliches Arbeitszimmer richtig von der Steuer absetzen

Zum modernen Arbeitsleben gehört immer mehr das Homeoffice. Wenn der Chef das Arbeiten von zu Hause aus erlaubt, ist das nicht nur praktischer für die Familie, sondern kann auch die Steuerbelastung senken, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. „Wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt des Berufslebens bildet, kann man die Kosten dafür als Werbungskosten von der Steuer absetzen“, so Mark Weidinger, Vorstand des bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfevereins. Auch Lehrer oder Außendienstmitarbeiter, die viel am heimischen Schreibtisch t…
05.04.2012
Durchschnittlich 1 172,-- Euro Erstattung bei der Einkommensteuererklärung
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Durchschnittlich 1 172,-- Euro Erstattung bei der Einkommensteuererklärung

Alle Jahre wieder steht die Steuererklärung an. Nach Auffassung der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. lohnt es sich, den Papierkram in Angriff zu nehmen. Die Erfahrungen des bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfevereins zeigen, dass ein Großteil der Arbeitnehmer mit einer Steuererstattung rechnen kann. Diese kann sogar recht hoch ausfallen. Für das Jahr 2010 erhielten die Mitglieder der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. im Schnitt 1 172,-- Euro zurück. „Wir empfehlen jedem Arbeitnehmer, zu prüfen ob eine Antragsveranlagung Sinn macht“, erklärt Gudrun Stein…
19.03.2012
Änderungen beim Kindergeld – Verdienstgrenze für volljährige Kinder entfällt
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Änderungen beim Kindergeld – Verdienstgrenze für volljährige Kinder entfällt

Gute Nachrichten für Eltern: Ab 2012 entfällt für volljährige Kinder die Einkünfte- und Bezügegrenze. Eltern müssen also keinen Nachweis mehr über die Einnahmen des Nachwuchses erbringen. Darauf macht die bundesweit tätige Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Darüber hinaus steht nun auch Kindern, die den Bundesfreiwilligendienst absolvieren, Kindergeld zu. „Eltern, die bisher wegen der Einkommenshöhe des Kindes kein Kindergeld mehr erhalten haben, sollten dieses für 2012 bei der Familienkasse neu beantragen“, rät Robert Dottl, Vorstandsvo…
27.01.2012
Steuerfrei: Benzin-Gutschein vom Arbeitgeber
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Steuerfrei: Benzin-Gutschein vom Arbeitgeber

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Warum sollten kleine Geschenke nicht auch das Arbeitsverhältnis verbessern? Für Arbeitgeber gibt es viele Möglichkeiten, Mitarbeitern in Form von steuerfreien Zuschüssen eine kleine Freude zu machen, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Ein Beispiel dafür sind vermögenswirksame Leistungen, die bereits häufig genutzt werden. Eine andere Möglichkeit sind Warengutscheine für Benzin. Diese sind bis zu einer Höhe von 44 Euro pro Monat steuerfrei. Der Vorteil der steuerfreien Aufmerksamkeiten: Der …
20.12.2011
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Jetzt beeilen und vor Jahresende Steuererstattungen sichern
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Jetzt beeilen und vor Jahresende Steuererstattungen sichern

Wer kennt das nicht: Einkommensteuererklärung? Die hat doch noch Zeit. „Leider nein“, sagt die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen und mit dem Korkenknall am Silvesterabend verschenkt so mancher Steuerzahler, der die Fristen nicht beachtet, bares Geld. Die bundesweit tätige Lohnsteuerhilfe Bayern e. V., die mehr als 500.000 Mitglieder betreut, empfiehlt Arbeitnehmern, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, rechtzeitig tätig zu werden. Nach Erfahrungen der Lohnsteuerhilfe Bayern kennen viele Arbeitnehmer ihre A…
14.12.2011
Steuerfrei und familienfreundlich: Kindergartenzuschuss durch den Arbeitgeber
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Steuerfrei und familienfreundlich: Kindergartenzuschuss durch den Arbeitgeber

Über eine Gehaltserhöhung freut sich jeder Arbeitnehmer. Spätestens bei der nächsten Lohnabrechnung kommt aber die Ernüchterung, denn in der Geldbörse kommt nach Steuerabzügen und Sozialversicherung nur ein Teil davon an. Eine Alternative sind Sonderleistungen des Arbeitgebers, die steuerfrei sind und den Arbeitnehmer entlasten, informiert die bundesweit tätige Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. „Mit einem Zuschuss für den Kindergarten oder für die Tagesmutter ist so manchem Angestellten sogar mehr geholfen, als mit einer Gehaltserhöhung“, erklärt W…
15.11.2011
Kompliziertes Steuersystem: Mitgliederzahl der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. wächst kontinuierlich
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Kompliziertes Steuersystem: Mitgliederzahl der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. wächst kontinuierlich

Das Steuersystem in Deutschland ist kompliziert. Immer mehr Steuerzahler greifen daher auf die Unterstützung eines Lohnsteuerhilfevereins zurück. Das beweisen die steigenden Mitgliederzahlen der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., welche bundesweit agiert. In den letzten Jahren konnte der Verein mehr als 25.000 neue Mitglieder verzeichnen. Auch in 2011 zeichnet sich der Trend steigender Mitgliederzahlen weiter ab. Der Zulauf hat mehrere Gründe. Zum einen nutzen viele Arbeitnehmer die Unterstützung der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. bei der Erstellung …
15.11.2011
Bild: Neuer Vorstand für die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.Bild: Neuer Vorstand für die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Neuer Vorstand für die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Für die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. beginnt eine neue Ära. Am 29. Oktober 2011 wurde bei einer Delegiertenversammlung in München ein neuer Vorstand gewählt. Künftig wird Robert Dottl als Vorstandsvorsitzender die Geschicke des Vereins mit über 500.000 Mitgliedern lenken. Unterstützung erhält er von Gudrun Steinbach und Mark Weidinger; beide wurden erstmals in die Vorstandschaft gewählt. Wieder gewählt wurden Hans Daumoser und Wolfgang Schaetz. „Vielen Dank für Ihr Vertrauen“, sagte Robert Dottl nach dem Wahlergebnis. „Wir werden den Weg wei…
03.11.2011
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Hochwasserschäden können von der Steuer abgesetzt werden
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Hochwasserschäden können von der Steuer abgesetzt werden

Viele Regionen Deutschlands sind vom Hochwasser betroffen. Dadurch entstehende Schäden am eigenen Heim können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. „Steuerlich können jedoch nur Schäden berücksichtigt werden, welche die Wohnung betreffen“, informiert Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. „Werden das Auto, die Garage oder der Garten beschädigt, ist leider keine Steuererleichterung möglich.“ Ein weiterer wicht…
14.01.2011
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Verspätete Abgabe der Steuererklärung wird teuer
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Verspätete Abgabe der Steuererklärung wird teuer

Mit der Steuererklärung beschäftigt sich niemand gerne. Dennoch sollte die Erklärung stets pünktlich abgegeben werden, denn ein Versäumnis kann teuer werden. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Wird die Abgabefrist versäumt und auch die Verlängerungsfrist nicht eingehalten, muss mit einem Verspätungszuschlag gerechnet werden. Das Finanzamt kann maximal 10 Prozent der festgesetzten Steuer – maximal jedoch 25.000 Euro – einfordern. Sind Steuerzahler etwa zwei Wochen zu spät dran, sind die Finanzämter meist großzügig und v…
06.12.2010
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Für 2011 behält die alte Lohnsteuerkarte ihre Gültigkeit
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Für 2011 behält die alte Lohnsteuerkarte ihre Gültigkeit

In diesem Jahr werden erstmals keine Lohnsteuerkarten in deutsche Briefkästen flattern. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. „Es gilt nach wie vor die Steuerkarte für 2010“, so Siegfried Stadter, Vorstand bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. „Deren Angaben müssen Arbeitgeber auch im Jahr 2011 berücksichtigen.“ Der Grund: Die für 2011 geplante Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte verschiebt sich aus technischen Gründen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät Arbeitnehmern zu prüfen, ob die Angaben aus 2010 auch für d…
13.10.2010
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Einkommensteuererklärung 2009 muss am 31. Mai beim Finanzamt sein
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Einkommensteuererklärung 2009 muss am 31. Mai beim Finanzamt sein

Viele Steuerzahler schieben die Steuererklärung gerne auf die lange Bank. Viel Zeit bleibt allerdings nicht mehr. „Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese bis zum 31. Mai beim Finanzamt einreichen“, betont Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Zur Abgabe verpflichtet sind zum Beispiel Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen oder auch junge Eltern, die 2009 Elterngeld erhalten haben. Das gleiche gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld I, von Kranken- oder Mutterschaftsgeld. Betragen diese Lo…
04.05.2010
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