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küffner maunz langer zugamier

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küffner maunz langer zugmaier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Unterer Anger 3 80331 München Fon: +49 (0)89/ 217 5012-67 Fax: +49 (0)89/ 217 5012-99 tobias.kettner@kmlz.de

Über das Unternehmen

kmlz ist eine auf nationales, europäisches und internationales Umsatzsteuer- und Zollrecht hochspezialisierte Rechtsanwaltsgesellschaft.

Der Name kmlz - küffner maunz langer zugmaier - steht für die Initialen der Gründer der Gesellschaft: Prof. Dr. Thomas Küffner, Dr. Stefan Maunz, Ronny Langer und Dr. Oliver Zugmaier.

Die von kmlz angebotenen Dienstleistungen sind in die Geschäftsbereiche Tax, Zoll und Compliance gegliedert. In diesen Geschäftsbereichen wird eine auf umsatzsteuerliche Problemstellungen ausgerichtete Steuerberatung angeboten. Vorrangiges Ziel ist es eine Risikominimierung, Effizienz- und Effektivitätssteigerung des jeweiligen Unternehmens in umsatzsteuerlicher Hinsicht zu erreichen. kmlz berät außerdem zu verfahrensrechtlichen Fragen und führt insbesondere finanzgerichtliche Prozesse vor dem FG, BFH und EuGH.

Geschichte

Die Geschichte der Gesellschaft geht auf des Jahr 2006 zurück, als die vier Gründungspartner Prof. Dr. Thomas Küffner, Dr. Stefan Maunz, Ronny Langer und Dr. Oliver Zugmaier die Rechtsanwaltsgesellschaft in München ins Leben riefen. Die vier Gründer konnten hierbei auf eine fundierte Ausbildung und best-friends Beziehungen zurückgreifen.

Prof. Dr. Thomas Küffner, zeitgleich Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht, war zuvor Referent für Steuerpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und verfügt daher über gute Beziehungen in die Politik.
Alle Partner der Kanzlei bringen zugleich ein hohes berufliches Erfahrungspotential mit – einzelne Kanzleimitglieder haben als Betriebsprüfer, Geschäftsführer mittelständischer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und in leitender Position in einer großen Steuerberatungsgesellschaft im Bereich Umsatzsteuer gearbeitet. Ein Anwalt war zudem in der Konzernsteuerabteilung eines DAX 30-Konzerns tätig.
Auszeichnungen

Im Jahre 2008 gewann kmlz den 3. Kanzlei-Gründer Preis der Hans-Soldan-Stiftung. Die Jury honorierte, dass aus der einfachen Idee, nämlich der Spezialisierung auf das Umsatzsteuerrecht, ein äußerst klares operatives Konzept entwickelt wurde. Ziel ist die nationale und internationale Beratung mittelständischer und börsennotierter Unternehmen in allen Schwierigkeitsklassen.

Aktuelle Pressemitteilungen von küffner maunz langer zugamier
Mehrwertsteuer als Sanktionsmittel gegenüber Steuerpflichtigen
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Mehrwertsteuer als Sanktionsmittel gegenüber Steuerpflichtigen

EuGH versagt Steuerbefreiung bei tatsächlich stattgefundener, innergemeinschaftlicher Lieferung. Der EuGH hat heute über das Vorlageverfahren des BGH in der Rechtssache C-285/09 entschieden. Dabei ging es um die Versagung der Steuerbefreiung gem. § 6a Abs. 1 UStG bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Der EuGH entschied, dass unter Umständen, bei denen eine innergemeinschaftliche Lieferung von Gegenständen tatsächlich stattgefunden hat, der Lieferant jedoch bei der Lieferung die Identität des wahren Erwerbers verschleiert hat, um diesem di…
08.12.2010
Bild: Ermäßigter Steuersatz bei BeherbergungsleistungenBild: Ermäßigter Steuersatz bei Beherbergungsleistungen
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Ermäßigter Steuersatz bei Beherbergungsleistungen

Das sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat mit Wirkung zum 01.01.2010 den Steuersatz für Übernachtungsleistungen auf 7 % ermäßigt. Das Frühstück und andere Nebenleistungen sind nach dem Willen des Gesetzgebers hiervon ausgenommen. Aus diesem Grund sind nicht nur Hotelunternehmen von den praktischen Auswirkungen dieser Änderung betroffen. Alle Unternehmen mit Dienstreisenden müssen sich auf Änderungen einstellen. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz fügt einen neuen § 12 Abs. 2 Nr. 11 in das Umsatzsteuergesetz ein. Beherbergungsleistungen sin…
01.02.2010
Bild: Umsatzsteuerfalle OrganschaftBild: Umsatzsteuerfalle Organschaft
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Umsatzsteuerfalle Organschaft

Der BFH hat sich erneut mit den Voraussetzungen der organisatorischen und wirt-schaftlichen Eingliederung befasst. Der BFH präzisiert seine Rechtsprechung aus dem letzten Jahr, in der er dem Tatbestandsmerkmal der organisatorischen Eingliederung mehr Gewicht beigemessen hat. Er äußert sich zudem zum Tatbestandsmerkmal der wirtschaftlichen Eingliederung. 1. Organisatorische Eingliederung Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn die Or-gangesellschaft organisatorisch, finanziell und wirtschaftlich in das Unternehmen des Organträger…
14.12.2009
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