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Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte PartG

Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte PartG

Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte - Partnerschaft von Rechtsanwälten Sitz und Registrierung: Bonn, AG Essen, PR 2019 Partner: Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi, Rechtsanwalt Michael Lennartz Anschrift: Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte PartG Rheinallee 27 53173 Bonn Tel: +49 (0)228- 3500 89-0 Fax: +49 (0)228- 3500 89-10 news[at]medi-ip.de Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 II RStV: Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi

Über das Unternehmen

Die Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte PartG ist eine im Heilberuferecht, Gewerblichen Rechtsschutz, Gesellschaftsrecht und Europarecht spezialisierte Rechtsanwaltssozietät mit Sitz in Bonn. Sie berät vorwiegend Unternehmer sowie Akteure aus dem Gesundheitswesen

Aktuelle Pressemitteilungen von Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte PartG
Bild: OLG Düsseldorf: Werbung mit „Zahnersatz ohne Zuzahlung“ auch mit Sternchenhinweis unzulässigBild: OLG Düsseldorf: Werbung mit „Zahnersatz ohne Zuzahlung“ auch mit Sternchenhinweis unzulässig
Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte PartG

OLG Düsseldorf: Werbung mit „Zahnersatz ohne Zuzahlung“ auch mit Sternchenhinweis unzulässig

Mit Urteil vom 10.08.2010 (Az. I-20 U 52/10) hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem auf Klägerseite durch die Kanzlei Kazemi & Lennartz geführten Prozess ein Urteil des Landgerichts (LG) Düsseldorf vom 15.01.2010 (Az.: 4 O 8/10) weitestgehend bestätigt und einer Dentalhandelsgesellschaft untersagt, im geschäftlichen Verkehr damit zu werben, dass Patienten, die sich einem bestimmten Netzwerk anschließen „Zahnersatz ohne Zuzahlung" und/oder „Zahnersatz zum Nulltarif" erhalten. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist rechtskräftig …
21.09.2010
Bild: Werbung mit „Zahnersatz ohne Zuzahlung“ auch mit Sternchenhinweis unzulässigBild: Werbung mit „Zahnersatz ohne Zuzahlung“ auch mit Sternchenhinweis unzulässig
Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte PartG

Werbung mit „Zahnersatz ohne Zuzahlung“ auch mit Sternchenhinweis unzulässig

Mit Beschluss vom 15.01.2010 (Az.: 4 O 8/10) hatte das LG Essen als bundesweit erstes Gericht den Betreibern des sog. dent-net-Netzwerkes einstweilen untersagt im geschäftlichen Verkehr damit zu werben, dass Patienten, die sich dem Netzwerk anschließen „Zahnersatz ohne Zuzahlung" und/oder „Zahnersatz zum Nulltarif“ erhalten (vgl. hierzu unseren ausführlichen Bericht). In einer aktuellen Pressemitteilung vom 08.04.2010 lässt die Indento GmbH nunmehr öffentlichkeitswirksam mitteilen: „Richter erlauben Werbung „Zahnersatz ohne Zuzahlung“. Der …
16.04.2010
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