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it-recht-PLUS

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it-recht-PLUS ist ein Unternehmen der newcom GmbH In den Pfuhläckern 24 66459 Kirkel Tel. 0681/372014-91 Fax 0681/372014-99 www.it-recht-plus.de

Über das Unternehmen

it-recht-PLUS ist ein Unternehme der newcom GmbH und wurde 2008 mit dem Anspruch gegründet, rechtliche Risiken im Fernabsatz für Händler kalkulierbar zu machen.

Fallbezogen beauftragen wir Rechtsanwälte im Bereich des Wettbewerbs-, Internet-, Datenschutz- oder Markenrechts, z.B. zur rechtlichen Betreuung von Onlinemarketing- und Werbekampagnen.

Abmahnschutz: Wir vermitteln an E-Commerce-Unternehmen besonders qualifizierte Rechtsanwälte zur Prüfung gewerblicher Internetauftritte auf Vereinbarkeit mit geltendem Recht.

Datenschutz: Für Unternehmen mit besonders hohen Anforderungen an den Datenschutz beauftragen wir Spezialisten mit der Prüfung und Überwachtung der Rechtskonformität gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.

Jede Prüfung, individuell durch einen unserer Vertragsanwälte durchgeführt, wird abschließend durch die Vergabe unseres Gütesiegels bestätigt und beinhaltet die kontinuierliche anwaltliche Aktualisierung. So kann sich der Gewerbetreibende auf das Wesentliche - sein Geschäft - konzentrieren.

Aktuelle Pressemitteilungen von it-recht-PLUS
Abmahngeschäft: Deutsche Rechtsanwälte gründen in der Schweiz eigene Abmahngesellschaft "IPForceOne"
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Abmahngeschäft: Deutsche Rechtsanwälte gründen in der Schweiz eigene Abmahngesellschaft "IPForceOne"

Es sieht auf dem ersten Blick so aus wie bei vielen anderen bekannten Abmahnungen: Eine Gesellschaft mahnt aus abgetretenem Recht Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen ab. Auch die von den - im Abmahnwesen nicht unbekannten (”Ed Hardy”, “K+K Logistics”) - Rechtsanwälten Winterstein eingerichtete “Informationsseite“, auf der man auch die vermeintlich ordnungsgemäße Rechteübertragung einer Firma “I-ON MEDIA GmbH” an den dort genannten Filmtiteln “bestätigt” bekommt, wirkt nicht ungewöhnlich. Zwar lässt die dortige “Bestätigung” bereits …
19.10.2010
Bild: it-recht-PLUS kooperiert mit dem Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V.Bild: it-recht-PLUS kooperiert mit dem Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V.
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it-recht-PLUS kooperiert mit dem Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V.

Die Zahl der Abmahnungen von Unternehmen die im Internet tätig sind, nimmt weiter zu. Die Regeln für eine korrekte rechtliche Gestaltung eines gewerblichen Internetauftrittes sind komplex. Deshalb ist es für rechtlich unerfahrene Internetnutzer einfach Fehler zu machen. Hinzu kommt, dass sich die Rechtsprechung auf diesem Gebiet regelmäßig ändert und daher jede Internetseite ständig auf dem neuesten Stand gehalten werden muss. Bereits seit einem Jahr kooperiert der Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V. mit dem Kirkele…
23.03.2010
Bild: Anwaltliche Shopprüfung bietet auch rückwirkend Schutz vor VertragsstrafenBild: Anwaltliche Shopprüfung bietet auch rückwirkend Schutz vor Vertragsstrafen
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Anwaltliche Shopprüfung bietet auch rückwirkend Schutz vor Vertragsstrafen

Wer sich als gewerblicher Internetanbieter vor den oft ruinösen Konsequenzen eines Vertragsstrafeverfahrens infolge der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung schützen will, ist in jeder Hinsicht gut beraten, wenn er seinen Internetauftritt von kompetenter Stelle anwaltlich prüfen und kontinuierlich überwachen lässt: Denn er verfügt damit über Rechtssicherheit, die sogar vor den Spätfolgen einer abgegebenen Unterlassungserklärung schützt. Eine Entscheidung des Landgerichts Dresden (Entscheidung vom 23.01.2009, 10 O 2246/08) bestä…
25.02.2010
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