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hünlein rechtsanwälte

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hünlein rechtsanwälte Eschenheimer Anlage 1 60316 Frankfurt am Main Tel: 069/4800789-0 Fax 069/4800789-50 rae@huenlein.de www.huenlein.de

Über das Unternehmen

Wir sind eine Anwaltskanzlei für die mittelständische Wirtschaft und für private Mandanten. Serviceorientierung und eine umfassende Beratung sind für uns ebenso wichtig wie die Prozessvertretung und alle weiteren Dienstleistungen einer modernen Rechtsanwaltskanzlei.

Wir stehen Ihnen gerne mit unserer rechtlichen Expertise in den Bereichen Bank- und Kapitalmarkt, Arbeitsrecht sowie Immobilen und Bauen beratend zur Seite. Einen weiteren Schwerpunkt unserer Kanzlei insbesondere für Gewerbetreibende bildet das Verwaltungsrecht. Zu unseren Leistungen gehören neben einer umfassenden qualifizierten rechtlichen Beratung und der Wahrnehmung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten nach außen auch die Vertretung und Prozessführung vor den jeweiligen Fachgerichten und Behörden.

Selbstverständlich bieten wir auch alle weiteren Dienstleistungen einer Kanzlei, wie etwa die Einholung von Auskünften, das Inkasso sowie die Durchführung der Zwangsvollstreckung. Wir verstehen uns als Service-Unternehmen mit Mandantenorientierung: Transparenz und Schnelligkeit sind für uns selbstverständlich.

Aktuelle Pressemitteilungen von hünlein rechtsanwälte
Privatisierung traditioneller Volksfeste unzulässig
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Privatisierung traditioneller Volksfeste unzulässig

Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die von der Kanzlei hünlein rechtsanwälte (huenlein.de) geführte Revision mit Urteil des 8. Senats vom 27.05.2009 (BVerwG 8 C 10.08) entschieden, dass Gemeinden kulturell, sozial und traditionsmäßig bedeutsame Volksfeste (hier: Offenbacher Weihnachtsmarkt), die bisher in kommunaler Verantwortung betrieben wurden, nicht privatisiert werden dürfen und hierzu festgestellt, dass sich Gemeinden nicht ihrer insoweit bestehenden Aufgabenverantwortung entziehen können. Der Senat ist damit der von der Kanzlei hünl…
28.08.2009
Erreichen der Altersgrenze – Kein zwangsläufiger Eintritt in den Ruhestand für Beamte
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Erreichen der Altersgrenze – Kein zwangsläufiger Eintritt in den Ruhestand für Beamte

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main bestätigt in einer weiteren Entscheidung, dass Beamte grundsätzlich Anspruch auf Beschäftigung auch über das Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze hinaus haben. Erneut muss das Land Hessen einen Oberstaatsanwalt über die Altersgrenze von 65 Jahren hinaus weiterbeschäftigen. hünlein rechtsanwälte (www.huenlein.de) erstreiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes weiteren Beschluss zugunsten von Beamten. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat im Rahmen eines weiteren von Recht…
27.08.2009
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