Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2013/2014, erneut als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte ist auf die Vertretung von Kapitalanlegern spezialisiert. Für die Kanzlei sind zurzeit sechzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg, Stuttgart und Kiel.