openPR Recherche & Suche
Pressearchiv

Graber & Partner - Steuerberater in Italien

Graber & Partner - Steuerberater in Italien

Tel.: +39 0474 572 900 Mail: kanzlei@graber-partner.com Internet: www.graber-partner.com

Über das Unternehmen

Graber & Partner - Steuerberater in Italien
Dr. Hermann A. Graber

Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Italien

E-Mail
www.graber-partner.com

Graber & Partner: Nutzen stiften, Erfolge generieren!

Nutzen stiften
Durch unsere Beratung wollen wir Ihnen einen Nutzen stiften, damit Sie mit Ihrem Unternehmen Erfolg haben.

Wirtschaft, Recht, Steuern
Ziel unserer Kanzlei ist es, spezialisierte Beratung aus einer Hand in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern anzubieten. Mit unserem Komplettservice sparen Sie Wege, Geld und Zeit.

Aktive Beratung
Durch aktive Beratung, kontinuierliche und praxisnahe Information helfen wir Ihnen, sich zu organisieren und die richtigen unternehmerischen Entscheidungen zu treffen.

Erfolge
Mit neuesten Arbeitsmitteln, geschulten Mitarbeitern und deren positiven Einstellung zur Tätigkeit, erarbeiten wir Erfolge für Sie und für uns.

Aktuelle Pressemitteilungen von Graber & Partner - Steuerberater in Italien
Bild: Tochtergesellschaft in ItalienBild: Tochtergesellschaft in Italien
Graber & Partner - Steuerberater in Italien

Tochtergesellschaft in Italien

Definition Eine Tochtergesellschaft ist ein rechtlich eigenständiges Unternehmen, dessen Beteiligungsanteile wiederum von einer anderen Gesellschaft (mehrheitlich) gehalten werden. Tochtergesellschaften sind Kapitalgesellschaften, also Aktiengesellschaften (AGs) oder, weitaus häufiger, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs). Rechtsgrundlage Die Kapitalgesellschaften werden in Italien durch die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches - Artikel 2325 bis 2483 - geregelt. Gründung einer GmbH Die Gründung erfolgt mittels notarieller Urkunde …
01.03.2013
Bild: Anmeldung Mitarbeiter und Begründung Arbeitnehmerverhältnis in ItalienBild: Anmeldung Mitarbeiter und Begründung Arbeitnehmerverhältnis in Italien
Graber & Partner - Steuerberater in Italien

Anmeldung Mitarbeiter und Begründung Arbeitnehmerverhältnis in Italien

Allgemeines Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer immer dann in Italien aufgrund der entsprechen-den tariflichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte versichert werden, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitstätigkeit in Italien ausübt. Keinen Einfluss hat die Staatsbürgerschaft des Arbeitnehmers oder dessen Wohnsitz. Die einzige Ausnahme bildet die zeitweise Versetzung eines Arbeitnehmers nach Italien. In diesem Fall bleibt der Mitarbeiter im Ausland versichert. Zum Beispiel: Ein Arbeitneh-mer, der für ein deutsches Unternehmen in Deutschlan…
08.03.2012
Bild: Direkte Mehrwertsteuer-Registrierung in ItalienBild: Direkte Mehrwertsteuer-Registrierung in Italien
Graber & Partner - Steuerberater in Italien

Direkte Mehrwertsteuer-Registrierung in Italien

Definition Durch die direkte Registrierung zu Mehrwertsteuer-Zwecken, auch Direktidentifizierung oder Direktanmeldung genannt, können nicht ansässige Unternehmen aus anderen EU-Ländern ihren MwSt.-Verpflichtungen in Italien, die bei bestimmten Geschäftsfällen entstehen, nachkommen. Alternativ zur Direktidentifizierung ist auch die Bestellung eines Fiskalvertreters möglich. Für Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union ist ausschließlich die Ernennung eines Fiskalvertreters vorgesehen. Gesetzliche Grundlagen Der EU-Gesetzgeber sie…
08.06.2011
Bild: Expertise Betriebsstätte in Italien (Graber & Partner)Bild: Expertise Betriebsstätte in Italien (Graber & Partner)
Graber & Partner - Steuerberater in Italien

Expertise Betriebsstätte in Italien (Graber & Partner)

Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte in Italien vor. Damit sind verschiedene Buchführungs- und steuerliche Pflichten in Italien verbunden. Rechtsgrundlage Der Begriff „Betriebsstätte“ wird in Artikel 5 des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und Italien und analog dazu im Artikel 162 Einheitstextes, für direkte Steuern (TUIR) geregelt. Für das Bestehen einer Betriebsstätte genügt es, die o…
08.06.2011
1
Sie lesen gerade: Graber & Partner - Steuerberater in Italien Presse – Pressemitteilung