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Fachfragen beantwortet gerne: Dr. Hubert Tramposch Tramposch & Partner Franz-Fischer-Straße 17a A-6020 Innsbruck Telefon: +43 (0) 512 | 57 17 57 Telefax: +43 (0) 512 | 58 71 59 E-Mail: office-innsbruck@tramposch-partner.com Internet: www.tramposch-partner.com Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Rieder Media Uwe Rieder Zum Schickerhof 81 D-47877 Willich T: +49 (0) 21 54 | 60 64 820 F: +49 (0) 21 54 | 60 64 826 u.rieder@riedermedia.de www.riedermedia.de

Über das Unternehmen

GGI ist eine der führenden internationalen Kooperationen unabhängiger Anwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen. 538 Mitgliedsfirmen mit mehr als 730 Büros und über 26.000 Mitarbeitern weltweit beraten Kunden in 120 Ländern. Im Jahr 2015 haben sie einen kumulierten Umsatz von 5,056 Mrd. USD generiert. Durch eine hervorragende Zusammenarbeit bieten GGI-Mitglieder eine umfassende, multidisziplinäre Beratung zu allen grenzüberschreitenden Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsfragen.

Das GGI-Mitglied Tramposch & Partner mit Standorten in Innsbruck, Wien und Eisenstadt ist auf Schadensersatzfragen und die damit verbundenen Regresse spezialisiert. Schwerpunkte sind Sport- und Freizeitunfälle, insbesondere bei allen Wintersportarten, sowie Verkehrsunfälle.

Aktuelle Pressemitteilungen von GGI
Österreich: Strengere Strafen bei Unfällen mit Verletzten und Getöteten
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Österreich: Strengere Strafen bei Unfällen mit Verletzten und Getöteten

(Zürich/Innsbruck, den 07. 07. 2016) In Österreich wurde im vergangenen Jahr der Begriff „grobe Fahrlässigkeit“ erstmalig per Gesetz definiert. Bisher lag die Auslegung im Wesentlichen bei den Gerichten. Außerdem gibt es einen neuen Passus, der die Bestrafung für den Fall regelt, dass mehrere Menschen getötet werden. „Die neuen Regelungen führen dazu“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Hubert Tramposch von der Kanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck, „dass es in Österreich bei Verkehrsunfällen mit Verletzten oder Getöteten zu strengeren Strafen als…
07.07.2016
Elektrifiziertes Radeln erfordert ein erhöhtes Maß an Rücksichtnahme
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Elektrifiziertes Radeln erfordert ein erhöhtes Maß an Rücksichtnahme

(Zürich/Innsbruck, den 20. 06. 2016) Die Reisezeit ist für viele Menschen auch eine Fahrradzeit. Unzählige Autos fahren mit Rädern auf dem Dach oder auf der Anhängerkupplung gen Urlaubsziel. Und angesichts immer mehr verkaufter Elektro-Räder, E-Bikes und Pedelecs wird es immer leichter, Radfahrvergnügen auch bei Steigungen zu genießen. Selbst Mountainbikes verzichten heute nicht mehr auf eine muskelschonende Technik. „Umso wichtiger ist es, Rücksicht auf Mitmenschen, Natur und Umwelt zu nehmen“, stellt Rechtsanwalt Dr. Hubert Tramposch von de…
20.06.2016
Österreich: Falsches Verhalten beim Test mit dem Alkomaten führt zu hohen Strafen
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Österreich: Falsches Verhalten beim Test mit dem Alkomaten führt zu hohen Strafen

(Zürich/Innsbruck, den 02. 02. 2016) Anders als in Deutschland folgt einem einfachen Alkoholvortest in Österreich in der Regel keine Blutprobe: Verkehrsteilnehmer, die verdächtigt werden, zu viel Alkohol im Blut zu haben, werden dort mit einem geeichten und beweissicheren elektrischen Messgerät, dem sogenannten Alkomaten, getestet. Dessen Ergebnis ist verbindlich für das Strafmaß. „Wer meint, diesen Test verweigern zu können, riskiert die Höchststrafe“, warnt Rechtsanwalt Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Inns…
02.02.2016
Zehn FIS-Regeln sorgen für Sicherheit und Verkehrsfluss auf den Loipen
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Zehn FIS-Regeln sorgen für Sicherheit und Verkehrsfluss auf den Loipen

(Zürich/Innsbruck, den 06. 01. 2016) Skilanglauf ist zwar weniger gefährlich als Abfahrtski. Die vorgegebene Streckenführung und die Besonderheiten dieses Sports machen es gleichwohl erforderlich, dass auch hier gewisse Regeln gelten. Diese sind niedergeschrieben in den zehn FIS-Regeln für Langläufer. „Wie beim Abfahrtski steht die Sicherheit im Mittelpunkt, die geringere Geschwindigkeit eröffnet jedoch andere Möglichkeiten“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck, „so muss sich ein…
06.01.2016
Österreich bestraft Fahrerflucht auf der Piste wie Fahrerflucht im Straßenverkehr
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Österreich bestraft Fahrerflucht auf der Piste wie Fahrerflucht im Straßenverkehr

(Zürich/Innsbruck, den 17. 12. 2015) Skifahrer, die meinen, auf der Piste einen Unfall verursacht zu haben, sollten sich hüten, gegenüber dem Unfallgegner oder möglichen Zeugen eine Alleinschuld zuzugeben. „Mindestens acht von zehn Skifahrern, die mit einem anderen zusammenstoßen, sehen den Unfallgegner vor der Kollision überhaupt nicht oder erst so spät, dass sie nicht mehr ausweichen können“, warnt Rechtsanwalt Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck. Da Kollisionen häufig bei gegengleichen Schwüngen ode…
17.12.2015
Parksünden sollten in Österreich nicht auf die leichte Schulter genommen werden
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Parksünden sollten in Österreich nicht auf die leichte Schulter genommen werden

(Zürich/Innsbruck, den 28. 07. 2015) Spätestens, wenn das Auto abgeschleppt worden ist, wird so manchem Autofahrer bewusst, dass er es mit dem Parkverbot vielleicht doch etwas zu locker gesehen hat. „So manch ein Tourist hat in Österreich schon eine böse Überraschung erlebt“, warnt Rechtsanwalt Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck, „denn abgeschleppt werden darf bereits, wenn eine konkrete Verkehrsbeeinträchtigung zu befürchten ist. Sie muss noch nicht tatsächlich bestehen.“ Und bei Privatgrundstücken b…
28.07.2015
Schon bei kleinen Versäumnissen droht in Österreich eine Strafe wegen Fahrerflucht
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Schon bei kleinen Versäumnissen droht in Österreich eine Strafe wegen Fahrerflucht

(Zürich/Innsbruck, den 09. 06. 2015) Missgeschicke im Straßenverkehr können in Österreich recht unangenehme Folgen haben. „Ein Unfall, bei dem eine Person zu Schaden kommt, muss sofort bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden“, warnt Rechtsanwalt Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck. „Wer mit der Unfallmeldung 30 Minuten wartet, riskiert bereits eine Strafe.“ Einzige Ausnahme: Es sind dringend Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich und die Beteiligten können sich deswegen nicht rechtzeitig mit d…
09.06.2015
Pistenbetreiber und Skiführer haften für die Sicherheit ihrer Kunden
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Pistenbetreiber und Skiführer haften für die Sicherheit ihrer Kunden

(Zürich/Innsbruck, den 09. 12. 2014) Bleibt beim Schnee der natürliche Nachschub aus, sinkt die Qualität der Pisten rapide und die Zahl der Gefahrenstellen nimmt zu. Was für Skifahrer ärgerlich ist, wird für Pistenbetreiber in Österreich zum Haftungsrisiko. Denn sie haften auf der Basis eines mit dem Pistenbenutzer geschlossenen Beförderungsvertrages für den einwandfreien, ordnungsgemäßen und sicheren Zustand der Piste. „Dann müssen abgefahrene Stellen gekennzeichnet bzw. abgesperrt werden“, erläutert Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzl…
10.12.2014
Skifahrer haften für den sicheren Zustand ihrer Ausrüstung
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Skifahrer haften für den sicheren Zustand ihrer Ausrüstung

(Zürich/Innsbruck, den 24. 11. 2014) Wer seine Skiausrüstung nicht warten lässt, geht ein hohes Risiko ein: Kommt es auf der Piste zu einem Unfall, bei dem Fehler an der Ausrüstung eine Rolle spielen, haftet der Skifahrer zumindest teilweise für die Folgen des Unfalls. „Eine lockere Bindung, kaputte Skischuhe und Skier, bei denen seit Jahren kein Service mehr gemacht wurde, gehören nicht auf die Piste“, warnt Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck. Öffnet sich während der Fahrt plötzlich die Skibindung u…
24.11.2014
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