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Diem & Partner Rechtsanwälte

Diem & Partner Rechtsanwälte

Diem & Partner Rechtsanwälte Hölderlinplatz 5 70193 Stuttgart Ansprechpartner: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Y. S. Kaan Kalkan Telefon: 0711 - 228 54 50 Telefax: 0711 - 226 55 70 Büro Istanbul: Diem & Partner Rechtsanwälte Cumhuriyet Cad. Kent Apt. No. 137 K: 4 D: 8 34367 Harbiye / Istanbul Tel: +90 (0) 212 247 48 11 Fax: +90 (0) 212 247 47 87 E-Mail: kkalkan@diempartner.de Weitere Informationen: www.diempartner.com und www.tuerkisches-recht.com

Über das Unternehmen

Die Kanzlei Diem & Partner Rechtsanwälte mit Niederlassungen in Stuttgart und Istanbul berät mit 15 Rechtsanwälten/innen mittlere und große Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Mit den beiden Länderreferaten für Frankreich und die Türkei und der Einbindung in das europäische Kanzleinetzwerk Advoselect fokussiert die Sozietät auf den internationalen Rechtsverkehr. Diem & Partner bietet mit einem sorgfältig ausgewählten Team von qualifizierten und auf Fachgebiete spezialisierten Kolleginnen und Kollegen Gewähr für jederzeit verfügbare, juristisch hochwertige Dienstleistungen, gerade auch im Bereich neuer Technologien.

Aktuelle Pressemitteilungen von Diem & Partner Rechtsanwälte
Bild: Türkische Aktiengesellschaften müssen Rechtsanwälte dauerhaft beauftragenBild: Türkische Aktiengesellschaften müssen Rechtsanwälte dauerhaft beauftragen
Diem & Partner Rechtsanwälte

Türkische Aktiengesellschaften müssen Rechtsanwälte dauerhaft beauftragen

Aufgrund einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2009 sind türkische Aktiengesellschaften mit einem Grundkapital von 250.000,00 Lira oder mehr verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu berufen, der die Gesellschaft dauerhaft vertritt. Zurzeit werden die in Frage kommenden Unternehmen angeschrieben mit der Aufforderung, die Berufung eines Rechtsanwalts nachzuweisen. „Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen und kein Rechtsanwalt berufen, drohen den Gesellschaften Geldstrafen für jeden Monat, in der gegen diese Pflicht verstoßen wird“ so Rechtsanwalt…
20.07.2010
Bild: Auch Fertighaushersteller müssen über Widerrufsrecht belehrenBild: Auch Fertighaushersteller müssen über Widerrufsrecht belehren
Diem & Partner Rechtsanwälte

Auch Fertighaushersteller müssen über Widerrufsrecht belehren

Auch Verträge über den Erwerb eines Fertighauses, die aufgrund von Zeitungsanzeigen über Makler abgeschlossen werden, können vom Kunden den widerrufen werden, wie das Landgericht Ulm mit Urteil vom 15. April 2010 entschied. Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar sich auf die Zeitungsanzeige eines Maklers gemeldet. Dieser hatte neben dem Bau eines Fertighauses auch für eine entsprechende Beratung, Planung und Finanzierung geworben. Im Verlauf des daraufhin folgenden Beratungsgespräch, das in der Wohnung der Interessenten stattfand, unterzeichnete…
12.07.2010
Bild: Diem & Partner Rechtsanwälte als erste deutsche Kanzlei bei der Rechtsanwaltskammer Istanbul zugelassenBild: Diem & Partner Rechtsanwälte als erste deutsche Kanzlei bei der Rechtsanwaltskammer Istanbul zugelassen
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Diem & Partner Rechtsanwälte als erste deutsche Kanzlei bei der Rechtsanwaltskammer Istanbul zugelassen

Als erste deutsche Kanzlei hat die Stuttgarter Sozietät Diem & Partner die Zulassung von der Rechtsanwaltskammer Istanbul für eine unmittelbare Tätigkeit in der Türkei erhalten. Die seit 1987 im deutsch-türkischen Rechtsverkehr tätige Sozietät festigt damit ihre Position in diesem Bereich der Rechtsberatung, für den Rechtsanwalt Y. S. Kaan Kalkan verantwortlich zeichnet. Mit der Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Istanbul erhielt Diem & Partner zugleich die Erlaubnis, Mandanten direkt in der Türkei im deutschen und internationalen Recht zu…
27.05.2010
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