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delego.solutions Steuerberatungsgesellschaft mbH

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Michael Kramer delego.solutions Steuerberatungsgesellschaft mbH Hopfenstraße 29, 24103 Kiel T. +49 (0)431 67919-26 michael.kramer@delego-solutions.de

Über das Unternehmen

Unser Ziel besteht in der ganzheitlichen Beratung unserer Mandaten unter Berücksichtigung aller relevanten Lebensbereiche. Denn jeder Unternehmer ist auch Privatmann, und dieser Privatbereich muss, für den Fall der Fälle, entsprechend geschützt werden.

Aktuelle Pressemitteilungen von delego.solutions Steuerberatungsgesellschaft mbH
Fallstricke beim Erstellen einer Rechnung
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Fallstricke beim Erstellen einer Rechnung

Nach einem erledigten Arbeit erwartet der Kunde nicht nur dass die Arbeit sauber und ordentlich ausgeführt wurde, sondern auch, dass die gestellte Rechnung den Vorgaben des Umsatzsteuerrechts genügt. Dafür muss die Rechnung eine ganze Reihe von Angaben enthalten: • vollständige Bezeichnung des leistenden Unternehmens, • vollständige Bezeichnung des Leistungsempfängers, • fortlaufende Rechnungsnummer und Rechnungsdatum, • Zeitpunkt und Art der erbrachten Leistung, • die Höhe des Entgelts sowie • Angaben zur Umsatzsteuer und die Steuernummer. …
01.08.2013
Fallen jetzt die Bürgerenergiegenossenschaften der Regulierung zum Opfer?
delego.solutions Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fallen jetzt die Bürgerenergiegenossenschaften der Regulierung zum Opfer?

Den über 600 Bürgerenergiegenossenschaften in Deutschland mit ihren rund 80.000 Genossen droht das aus. Die bisherige Erfolgsgeschichte dieser Genossenschaften, über 800 Mio. EUR wurden in erneuerbare Energien investiert, könnte durch die Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) kurzfristig beendet werden. Nach Ansicht der BaFin handelt es sich auch bei Energiegenossenschaften um Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 KAGB-E. Der Vorteil wird genommen Der große Vorteil der Genossenschaft besteht darin, dass die Bürger-betei…
19.06.2013
Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig
delego.solutions Steuerberatungsgesellschaft mbH

Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig

Ein guter Tag für homosexuelle Paare in Deutschland, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Das Einkommensteuergesetz ermöglicht bislang Ehegatten, die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer zu wählen, was zur Anwendung des sogenannten Splittingtarifs führt. Das bringt steuerliche Vorteile mit sich. Eingetragenen Lebenspartnerschaften wurde die Anwendung des Splittingtarifs auf gesetzlicher Grundlage bisher verwehrt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartner…
06.06.2013
Bild: Marktanreizprogramm für Solarspeicher gestartetBild: Marktanreizprogramm für Solarspeicher gestartet
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Marktanreizprogramm für Solarspeicher gestartet

Seit dem 1. Mai fördert der Staat zusammen mit der KfW Batteriespeicher von Solaranlagen. Dazu wurde ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen und mit zunächst 25 Mio. EUR ausgestattet. Durch den Einbau von Speichern können Bertreiber den Anteil des selbst produzierten Eigenverbrauchsstroms deutlich steigern, in der Regel mehr als verdoppeln. Das lohnt sich für immer mehr Verbraucher, da der der Strom vom Dach inzwischen günstiger ist als der vom Versorger. Laut Fraunhofer-Institut können Verbraucher in Kombination mit einem geförderten Sola…
24.05.2013
Bild: 1 Prozent Regelung bei Elektro- und HybridelektrofahrzeugenBild: 1 Prozent Regelung bei Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen
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1 Prozent Regelung bei Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen

Nutzt ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch für private Fahrten, so sieht der Gesetzgeber vor, dass diese Nutzung als Geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Dafür kann der Arbeitnehmer entweder ein Fahrtenbuch führen und den tatsächlichen privaten Anteil an den Gesamtkosten versteuern oder er versteuert pauschal 1% des Bruttolistenpreises des Dienstwagens. Bei der Anwendung der 1%-Methode wurden die Nutzer von Elektrofahrzeugen bisher steuerlich benachteiligt, da der Bruttolistenpreis, der als Bemessungsgrundlage für die Versteuerung h…
24.04.2013
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