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Cawimed

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CAWIMED GmbH Steuerberatungsgesellschaft Ansprechpartner: Rainer Neuhaus Hutfilterstr. 2/4 28195 Bremen Tel.: 0421/1 75 65-0 Fax.: 0421/1 75 65-55 r.neuhaus@cawimed.de http://www.cawimed.de

Über das Unternehmen

Cawimed wurde von den Geschäftsführern Rainer Neuhaus und Günter Kubick als Steuerberatungsgesellschaft speziell für Ärzte, Apotheker und Angehörige der Heilberufe gegründet. Die Kompetenzen der Gesellschaft liegen hier in ganzheitlichen Beratungsleistungen, die steuerliche und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen umfassen. Das Leistungsspektrum bietet neben Steuerberatung, Lohn- und Finanzbuchhaltung auch eine eingehende Analyse der Praxissituation, konkrete Maßnahmenplanung sowie Kontrollfunktionen an. Beide Geschäftsführer, Rainer Neuhaus als Steuerberater und Diplom Betriebswirt, Günter Kubick als Steuerberater sowie die angestellten Steuerberater, können auf eine langjährige Berufserfahrung und profunde Branchenkenntnisse zurückgreifen.
Die Cawimed versteht sich auch als Lotse für Ihre Mandanten. Durch Kooperationen mit Medizin- und Apothekenrechtlern, Niederlassungsberatern und Personalexperten können, wenn gewünscht, vielfältige Dienstleistungen außerhalb der klassischen Steuerberatung „aus einer Hand“ angeboten werden.

Aktuelle Pressemitteilungen von Cawimed
Bild: Steuertipps: Steuererklärung ist Pflicht trotz AbgeltungssteuerBild: Steuertipps: Steuererklärung ist Pflicht trotz Abgeltungssteuer
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Steuertipps: Steuererklärung ist Pflicht trotz Abgeltungssteuer

Steuerberatung Cawimed informiert: Ärzte und Kapitalanleger müssen trotz Abgeltungssteuer in der Steuererklärung ihre Kapitaleinkünfte deklarieren. Das seit dem 1.1.2009 geltende System der Abgeltungssteuer hinsichtlich der Kapitaleinkünfte hat die Steuerveranlagung generell nicht ersetzen können, weiß Steuerberater Rainer Neuhaus von Cawimed aus der Berufspraxis zu berichten, vielmehr trug dieses nur wenig zur Steuervereinfachung bei. Ganz im Gegenteil: Neuhaus macht als Branchenexperte darauf aufmerksam, dass Ärztinnen und Ärzte sowie sämt…
09.05.2011
Bild: Erbschaftsteuer: Keine Befreiung bei zwangsweiser Veräußerung einer ArztpraxisBild: Erbschaftsteuer: Keine Befreiung bei zwangsweiser Veräußerung einer Arztpraxis
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Erbschaftsteuer: Keine Befreiung bei zwangsweiser Veräußerung einer Arztpraxis

Die Steuerberatungsgesellschaft Cawimed informiert: Hinsichtlich der Erbschaftssteuer müssen Ärzte einige Regeln beachten, wenn sie eine Steuerbefreiung durch Schenkung nutzen wollen. Die Übergabe einer Arztpraxis durch Schenkung oder Erbschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise erbschaftsteuerfrei. Diese Befreiung von der Erbschaftssteuer ist jedoch unter anderem daran gekoppelt, dass der Erwerber die Arztpraxis für mindestens fünf Jahre weiterführt. Rainer Neuhaus, Steuerberater bei Cawimed in Bremen, kennt aus dem Be…
20.09.2010
Bild: Steuertipps: Reisekosten von Medizinern neu bewertetBild: Steuertipps: Reisekosten von Medizinern neu bewertet
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Steuertipps: Reisekosten von Medizinern neu bewertet

Die Steuerberatungsgesellschaft Cawimed informiert: Für „gemischte“ Reisekosten von Medizinern besteht nach neuester Rechtsprechung kein generelles Abzugsverbot mehr. Das oberste deutsche Steuergericht hat kürzlich für einen Fall einer Fortbildungsreise eines Unfallarztes entschieden, das kein sogenanntes „generelles Abzugsverbot“ mehr vorliegt, wenn die geltend gemachten Aufwendungen (wie Reisekosten) gemischt, d.h beruflich als auch privat veranlasst wurden. Hierzu muss ein objektiv abgrenzbarer Teil der Aufwendungen beruflich verursacht w…
20.08.2010
Bild: Privatliquidation: Versteuerung von Einnahmen aus privatärztlichen HonorarenBild: Privatliquidation: Versteuerung von Einnahmen aus privatärztlichen Honoraren
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Privatliquidation: Versteuerung von Einnahmen aus privatärztlichen Honoraren

Wird die Privatliquidation über eine privatärztliche Verrechnungsstelle abgewickelt, ist es steuerrechtlich relevant, ab wann diese Einnahmen dem Arzt zugeflossen und somit zu versteuern sind. Ein Großteil der niedergelassenen Ärzte ermittelt ihren steuerlichen Gewinn durch die sogenannte Einnahmen-Überschussrechnung. Diese vereinfachte Gewinnermittlungsart behandelt Einnahmen in dem Kalenderjahr als zu versteuernde Betriebseinnahme, in dem sie dem Arzt zugeflossen sind. Betriebsausgaben werden grundsätzlich in dem Jahr berücksichtigt, in de…
13.08.2010
Bild: Verständliche Finanzbuchhaltung für Ärzte immer notwendigerBild: Verständliche Finanzbuchhaltung für Ärzte immer notwendiger
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Verständliche Finanzbuchhaltung für Ärzte immer notwendiger

Effiziente Finanzbuchhaltung wird für Arztpraxen immer wichtiger, um konkurrenzfähig zu bleiben. Cawimed bietet hier Expertenhilfe, speziell für Ärzte und andere Heilberufler. Dass niedergelassene Ärzte heutzutage nicht nur gute Mediziner sein müssen, sondern zudem noch Wissen über die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen ihrer Praxis haben müssen, ist eine Maxime der auf Heilberufler spezialisierten Steuerberatungsgesellschaft Cawimed GmbH. Vielen Ärzten erscheint die Finanzbuchhaltung wie ein Buch mit sieben Siegeln, so dass sie sich mit …
02.06.2010
Bild: Privatnutzung Firmenwagen: ohne Fahrtenbuch gilt ListenpreismethodeBild: Privatnutzung Firmenwagen: ohne Fahrtenbuch gilt Listenpreismethode
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Privatnutzung Firmenwagen: ohne Fahrtenbuch gilt Listenpreismethode

Steuerliche Regelungen zur Privatnutzung von Firmenwagen: Das Bundesfinanzministerium fasste im November 2009 die Regelungen für die Privatnutzung von Firmenwagen zusammen. So gilt ohne Fahrtenbuch ab 2010 die Listenpreismethode. Mit Schreiben vom 18. November 2009 hat das Bundesministerium für Finanzen die Regelung zur Privatnutzung von Firmenwagen zusammengefasst. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen dabei vor allem die Neuerung zur sogenannten Nutzungsentnahme beachten. Eine Nutzungsentnahme ist die Nutzung eines Firmenwagens zu privaten …
11.05.2010
Bild: Praxismanagement: Kostenfreier Fachgruppenvergleich für ÄrzteBild: Praxismanagement: Kostenfreier Fachgruppenvergleich für Ärzte
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Praxismanagement: Kostenfreier Fachgruppenvergleich für Ärzte

Die Steuerberatungsgesellschaft Cawimed GmbH bietet ihren Kunden kostenfrei einen Fachgruppenvergleich (Benchmarkvergleich) zur Optimierung des Praxismanagements für Ärzte. In Zeiten knapper Budgets in der gesetzlichen Krankenversicherung wird es für Ärzte immer wichtiger, einen detaillierten Überblick über die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der Praxis zu haben. Dies ermöglicht ein effizientes Praxismanagement und eine zielgerichtete Praxissteuerung. Die auf die Beratung von Heilberuflern spezialisierte Steuerberatungsgesellschaft Cawim…
14.04.2010
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