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bunk-alliance Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Office Worms bunk-alliance Goethestr. 15 67547 Worms Germany Phone: +49 6241 97249 0 Fax: +49 6241 97249 11

Über das Unternehmen

Die Kanzlei wurde im Jahr 2003 durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Bunk gegründet. Von Anfang an gehörte die Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zum festen Bestandteil des Kanzleikonzeptes.

Während Herr Dr. Bunk aufgrund seiner Erfahrungen insbesondere im Bereich Insolvenzen, Sanierungen und Bankrecht sich vorwiegend mit diesen Bereichen beschäftigt (sowohl mit Fragen nationaler als auch grenzüberschreitender Insolvenzberatung), sind andere Mitarbeiter in der Beratung und Begleitung von Unternehmen aus und nach Polen, der Slowakei, Tschechien, Italien, Portugal, den USA, den VAE, Luxemburg, der Schweiz und China tätig.

Zum Konzept der Kanzlei gehört es, dass der für ein bestimmtes Land zuständige Mitarbeiter die jeweilige Landessprache zu beherrschen hat. Auf diese Weise sind die Kollegen in der Lage, bei der Beratung auf Originalquellen zurückzugreifen und im Bedarfsfall lokale Berater kurzfristig und ohne aufwendige Umwege einzuschalten. Um dies sicherzustellen wurde von Anfang an Wert auf die Bildung von lokalen Netzwerken gelegt. Derzeit kann die Kanzlei auf bewährte (durch regelmäßige Seminarveranstaltungen und Konsultationsgespräche gefestigte) Kooperationen nicht nur mit 15 ausländischen Industrie- und Handelskammern zurückgreifen, sondern auch auf ortsansässige Anwaltskanzleien in all diesen Ländern.

Aktuelle Pressemitteilungen von bunk-alliance Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bild: I: Eine neue Form der LTD (SRL) in Italien - einfacher und kostengünstigerBild: I: Eine neue Form der LTD (SRL) in Italien - einfacher und kostengünstiger
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I: Eine neue Form der LTD (SRL) in Italien - einfacher und kostengünstiger

Die italienische Monti-Regierung hat ein Normenbündel hinsichtlich der Gründung einer SRL (italienische Gesellschaft mit beschränkter Haftung) erlassen. Die vorhergehenden Normen waren nicht geschäftsfreundlich. Ein ziemlich zeitaufwändiges und kostspieliges Verfahren war bisher ein erhebliches Hindernis für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Italien. Nun aber, wenn einer der Gesellschafter jünger als 35 Jahre ist, beträgt das Mindeststammkapital nur 1 €. Die wichtigste Änderung betrifft jedoch das Verfahren und dess…
16.05.2012
Bild: D: Pflicht zur Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer GmbHBild: D: Pflicht zur Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer GmbH
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D: Pflicht zur Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer GmbH

Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 06.03.2012 über die Haftung von Gesellschaftern einer GmbH entschieden, wenn diese eine stillgelegte Gesellschaft wirtschaftlich neu gründen, die Neugründung aber gegenüber dem Registergericht nicht offenlegen. Der Entscheidung liegt der folgende Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger ist Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer im Dezember 1993 gegründeten GmbH. Die GmbH verfügte Ende des Jahres 2003 über keinerlei Aktiva und tätigte ke…
15.05.2012
Bild: EU: Porträtfotografien urheberrechtlich geschütztBild: EU: Porträtfotografien urheberrechtlich geschützt
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EU: Porträtfotografien urheberrechtlich geschützt

Auch Porträtfotografien genießen urheberechtlichen Schutz, da sie eine geistige Schöpfung des Urherbers darstellen, in der dessen Persönlichkeit zum Ausdruck kommt, die sich in dessen bei der Herstellung getroffenen freien kreativen Entscheidung ausdrückt. Daher dürfen Porträtfotografien Dritter von Presseverlagen nicht aus eigener Initiative unter Berufung auf ein Ziel der öffentlichen Sicherheit verwandt werden, ohne dabei den Dritten als Urheber zu benennen. In einem Vorabentscheidungsersuchen entschied der EuGH zu Gunsten eines urheberre…
15.05.2012
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