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Bredereck Willkomm

Bredereck Willkomm

Bredereck Willkomm Am Festungsgraben 1 10117 Berlin Tel.: (030) 4000 4999 Ansprechpartner: Herr Kempchen

Über das Unternehmen

Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.

Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.

Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.

Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.

Aktuelle Pressemitteilungen von Bredereck Willkomm
Bild: Typische Fehler bei der Gestaltung von ArbeitsverträgenBild: Typische Fehler bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen
Bredereck Willkomm

Typische Fehler bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zu typischen Fehlern bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Eine erschreckende Vielzahl heute noch verwandter Arbeitsverträge sind unbrauchbar aus im wesentlichen drei Gründen: 1. Die Arbeitsverträge enthalten unwirksame Regelungen. 2. Die Arbeitsverträge enthalten überflüssige Regelungen. 3. In Arbeitsverträge fehlen gesetzlich vorgeschriebene Regelungen. 1. Die Arbeitsverträge enthalten unwirksame Regelungen. Seit dem 1.1.2002 werden Arbeitsverträge in die sogenannte AGB-…
29.10.2010
Bild: Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck Vorsicht bei Abfindungszahlungen im Rahmen eines AufhebungsvertragesBild: Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck Vorsicht bei Abfindungszahlungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages
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Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck Vorsicht bei Abfindungszahlungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages

Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch auf den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er keine Rücksicht nehmen. Vorsicht ist für den Arbeitnehmer angebracht. Erhält der Arbeitnehmer für den Verlust des A…
27.10.2010
Bild: Kann man wegen einer Beleidigung gekündigt werden?Bild: Kann man wegen einer Beleidigung gekündigt werden?
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Kann man wegen einer Beleidigung gekündigt werden?

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Kündigung wegen einer Beleidigung und zur Kündigungsschutzklage und möglichen Abfindungszahlungen. Es ist Ihnen einfach so rausgerutscht, Sie waren verärgert und der Kollege hatte Sie auch absichtlich provoziert. Und nun fragen Sie sich: Kann man wegen einer Beleidigung gekündigt werden? Es kommt immer darauf an, wen sie wie beleidigt haben und welcher Umgangston in ihrem Betrieb herrscht. So muss die Beleidigung innerhalb des Betriebs erfolgen. Beleidigen sie einen Dritten…
22.10.2010
Bild: Der Angleichungstarifvertrag für die Arbeiter und Angestellten im Berliner öffentlichen DienstBild: Der Angleichungstarifvertrag für die Arbeiter und Angestellten im Berliner öffentlichen Dienst
Bredereck Willkomm

Der Angleichungstarifvertrag für die Arbeiter und Angestellten im Berliner öffentlichen Dienst

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zum Angleichungstarifvertrag für die Arbeiter und Angestellten im Berliner öffentlichen Dienst. Nach aktuellen Pressemitteilungen wird das Land Berlin bis Ende 2011 in die Tarifgemeinschaft der Länder zurückkehren. In diesem Fall würde für alle Angestellten eine einheitliche Wochenarbeitszeit von 39 Stunden (bisher: 38,5 West und 40 Ost) gelten. Das Einkommensniveau würde ab 1. August 2011 auf 97 Prozent der übrigen Länder steigen und dann stufenweise bis spätestens 2017 auf einhundert …
19.10.2010
Bild: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Klage vor dem ArbeitsgerichtBild: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Klage vor dem Arbeitsgericht
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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Klage vor dem Arbeitsgericht

Worauf müssen Arbeitnehmer achten? Soweit der Arbeitgeber Ansprüche nicht freiwillig erfüllt bzw. der Arbeitnehmer sich gegen die aus seiner Sicht zu Unrecht erfolgte Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wehren will, kann bzw. muss er seine Ansprüche im Wege der Klage beim Arbeitsgericht geltend machen. Grundsätzlich kann man eine Klage bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts ohne Anwalt erheben. In der Regel ist aber die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bzw. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll, da im Arbeitsrecht viele B…
15.10.2010
Der Siemens-Beschäftigungspakt und die Unkündbarkeit von Arbeitnehmern
Bredereck Willkomm

Der Siemens-Beschäftigungspakt und die Unkündbarkeit von Arbeitnehmern

Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck, Berlin-Mitte zum Siemens-Beschäftigungspakt und zur Unkündbarkeit von Arbeitnehmern. In den Medien wird derzeit berichtet, dass Siemens mit seiner Belegschaft in Deutschland einen unbefristeten Beschäftigungspakt schließt. Kündigungen sollen dann nur noch mit Zustimmung des Betriebsrats möglich sein. In der Praxis stellt sich die Frage: Unter welchen Voraussetzungen kann eigentlich unkündbaren Mitarbeitern gekündigt werden? Auch hier gilt: Wer seinen Arbeitgeber betrügt, beklaut oder sonst auf besond…
24.09.2010
Bild: Vorsicht bei Abfindungszahlungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages.Bild: Vorsicht bei Abfindungszahlungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages.
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Vorsicht bei Abfindungszahlungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages.

Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er nicht beachten. Vorsicht ist für den Arbeitnehmer angebracht. Erhält der Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatze…
13.09.2010
Bild: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zum Leitenden AngestelltenBild: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zum Leitenden Angestellten
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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zum Leitenden Angestellten

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zum Leitenden Angestellten (Begriff, Besonderheiten beim Kündigungsschutz, Anwendung von Tarifverträgen) Leitender Angestellter ist, wer nach dem Arbeitsvertrag und der Stellung im Unternehmen/Betrieb • zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist, oder • Generalvollmacht oder Prokura hat, oder • sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand oder die Entwicklung des Unternehmens/Betriebes von Bedeutung sind, insbesondere wenn die Entscheidun…
08.09.2010
Bild: Kündigung erhalten- was nun? Häufige Fragen von ArbeitnehmernBild: Kündigung erhalten- was nun? Häufige Fragen von Arbeitnehmern
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Kündigung erhalten- was nun? Häufige Fragen von Arbeitnehmern

Kündigung erhalten- was nun? Wie erhält man eine möglichst hohe Abfindung? Häufige Fragen von Arbeitnehmern bei Erhalt einer Kündigung beantwortet für Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Ich habe eine Kündigung erhalten. Ich würde die Kündigung akzeptieren, aber nur wenn ich eine Abfindung erhalte. Wie kann ich das erreichen? Sie müssen schnell reagieren. Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Auch wenn es Ihnen eigentlich um eine Abfindung geht - Sie müssen…
07.09.2010
Bild: Abfindung im Zusammenhang mit der Kündigung von ArbeitsverhältnissenBild: Abfindung im Zusammenhang mit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen
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Abfindung im Zusammenhang mit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Höhe der Abfindung im Zusammenhang mit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen und zur Frage, wann sich die Erhebung einer Kündigungsschutzklage lohnt. Nach einer aktuellen Umfrage des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) über die Höhe von Abfindungen erhielten die meisten Befragten eine Abfindung in Höhe von 5.000,00 € bis 10.000,00 €. Es kann sich also für Sie lohnen, um eine Abfindung zu kämpfen. Leider hat man nicht automatisch mit einer Kündigung einen Anspruch darauf, eine …
03.09.2010
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