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Anwaltskanzlei Hagn & Schwegler

Anwaltskanzlei Hagn & Schwegler

Anwaltskanzlei Hagn & Schwegler Marientorgraben 7 90402 Nürnberg Tel.: 0911 / 36068250 Fax: 0911 / 36068259 Email: info@hagn-schwegler.de Internet: www.hagn-schwegler.de

Über das Unternehmen

Die Anwaltskanzlei Hagn & Schwegler berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen in ausgewählten Bereichen des Zivilrechts. Falls Sie ebenfalls an langfristige Verträge im Rahmen des sog. betreuten Wohnens gebunden sind und diese überprüfen lassen möchten, dürfen Sie sich gerne an uns wenden.

Aktuelle Pressemitteilungen von Anwaltskanzlei Hagn & Schwegler
Betreutes Wohnen - 20-jährige Bindung im Servicevertrag unwirksam
Anwaltskanzlei Hagn & Schwegler

Betreutes Wohnen - 20-jährige Bindung im Servicevertrag unwirksam

Eine Klausel im Servicevertrag, mit der eine Laufzeit von 20 Jahren vereinbart wurde, benachteiligt die Eigentümer unangemessen wegen Verstoßes gegen die Grundsätze von Treu und Glauben. Die Beendigung des Servicevertrages mit der "Kursana GmbH Kursana im HesperidenPark Nürnberg" zum Monatsende durch Kündigung unter den Voraussetzungen des § 621 Nr. 3 BGB wurde gerichtlich festgestellt (Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 25.05.2012, Az. 8 O 6687/11, noch nicht rechtskräftig!). Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat erneut über die langjährige Bind…
11.07.2012
Verbraucherin erhält nach Widerruf eines TARGO-Rentenversicherungsvertrages Beiträge ohne Stornoabzug zurück
Anwaltskanzlei Hagn & Schwegler

Verbraucherin erhält nach Widerruf eines TARGO-Rentenversicherungsvertrages Beiträge ohne Stornoabzug zurück

Eine durch unsere Sozietät vertretene Verbraucherin hatte bei der Fa. TARGO Lebensversicherung AG eine Rentenversicherung mit Todesfallschutz abgeschlossen. Zwar enthielt das Antragsformular eine Belehrung über das Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers, allerdings wurde der Verbraucherin der Versicherungsschein nicht übermittelt. Mit anwaltlichem Schreiben wurde namens der Versicherungsnehmerin der Widerruf des Rentenversicherungsvertrages erklärt. Die Fa. TARGO Lebensversicherung AG teilte daraufhin mit, dass der Widerruf nicht wirksam sei…
11.06.2012
Screenland Movieworld Medienfonds – OLG Nürnberg verurteilt freien Anlageberater zur Schadensersatzzahlung
Anwaltskanzlei Hagn & Schwegler

Screenland Movieworld Medienfonds – OLG Nürnberg verurteilt freien Anlageberater zur Schadensersatzzahlung

Eine Anlegerin, die eine Kapitalanlage in Gestalt der Beteiligung an einem Medienfonds der Screenland Movieworld Investitions GmbH & Co. KG in Höhe von 94.589,02 € zzgl. Agio in Höhe von 4.829,45 € auf Empfehlung eines freien Anlageberaters gezeichnet hatte, erhält vom OLG Nürnberg die gesamte Zeichnungssumme abzüglich einer einmaligen Ausschüttung in Höhe von 3.600,00 € als Schadensersatz zugesprochen. Das OLG Nürnberg entschied in seinem inzwischen rechtskräftigen Urteil vom 13.12.2011, Az. 3 U 479/11, dass der Anlageberater seine aus dem …
11.06.2012
„Betreutes Wohnen“ - 15-jährige Bindung im Servicevertrag unwirksam
Anwaltskanzlei Hagn & Schwegler

„Betreutes Wohnen“ - 15-jährige Bindung im Servicevertrag unwirksam

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass die 15-jährige Bindungsfrist an den Servicevertrag den Rechtsnachfolger des ursprünglichen Vertragspartners unangemessen benachteiligt und damit unwirksam ist (Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 22.03.2012, Az. 8 O 6568/11, noch nicht rechtskräftig!). Dem von der Anwaltskanzlei Hagn & Schwegler vertretenen Rechtsnachfolger wurden zudem die seit der Kündigung bezahlten Servicepauschalen in Höhe von insgesamt ca. 4.000,00 € zugesprochen. Das von der Kursana GmbH Kursana im HesperidenPark Nürnb…
11.06.2012
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