Wer als Arbeitnehmer entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen monatlich bis zu 40 Euro vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber erhält, muss darauf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Geschickter ist es, diese Beiträge in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen, beispielsweise in einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse (§ 3 Nr. 63 EStG). Damit würden diese steuer- und sozialversicherungsfrei. Erst zum Versorgungszeitpunkt werden die Leistungen steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung).
Neuss/Krefeld - Die Zahl der Gesamtinsolvenzen in Deutschland hat auch im ersten Halbjahr 2004 weiter zugenommen, berichtete der Verband der Vereine Creditreform e.V. Wirtschafts- und Konjunkturforschung http://www.creditreform.de bei seiner Pressekonferenz in Neuss: 54.700 Anträge gingen bei den Gerichten ein - 11,3 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Getragen wird diese Entwicklung von den Insolvenzen natürlicher Personen, aber auch bei den Unternehmensinsolvenzen ist noch keine Trendwende in Sicht: ihre Zahl ist leicht rückläufig, doch …
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